Nicht erst seit Corona ist das Wort „Fake News“ in aller Munde. Das, was der Haufe Verlag den Lesern seines „Personalmagazins“ kürzlich als Nachricht verkaufen wollte, setzt dem Ganzen allerdings die Krone auf: Das renommierte Medienhaus ist offenbar in einen handfesten Medienskandal verwickelt, bei dem es um konzertierten Rufmord, vorsätzlich falsche Berichterstattung und mutwillige Verleumdungen geht.

Objektiver Journalismus ist etwas, das viele Menschen in der westlichen Welt als Selbstverständlichkeit voraussetzen. Meinungsmache, Populismus und mediale Intrigen? Das sind Dinge, die man als Bundesbürger wohl eher mit Schurkenstaaten in Verbindung bringt. Umso schockierender ist die Tatsache, dass unter dem Deckmäntelchen der Seriosität offenbar auch hierzulande die Wahrheit an vielen Stellen vorsätzlich verschleiert wird. Dies jedenfalls legen aktuelle Recherchen unserer Redaktion nahe, in denen es ursprünglich nur um die Schlammschlacht zwischen Deutschlands bekanntester Profilerin Suzanne Grieger-Langer und der Journalistin und Bloggerin Bärbel Schwertfeger gehen sollte.

Profiler Suzanne, so ist Suzanne Grieger-Langer ihrem Publikum bekannt, polarisiert. Zweifelsohne hat die Frontfrau der Grieger-Langer-Gruppe mit ihren markigen Auftritten und provokanten Sprüchen eine große Fangemeinschaft aufgebaut, die sie für ihren klugen Kopf und ihre Schlagfertigkeit feiert. Andererseits hat sie genau damit offenbar auch für Aufmerksamkeit bei Neidern und Aggressoren gesorgt. Diese versuchen auf immer perfidere Art und Weise, Lügen rund um die erfolgreiche Geschäftsfrau öffentlich zu platzieren. Dass selbst renommierte Medien nicht davor gefeit sind, den Machenschaften solcher Trolle auf den Leim zu gehen, zeigt das jüngste Beispiel des Haufe Verlags. In seinem „Personalmagazin“ hatte das Medienhaus im Januar 2020 unter dem Titel „Grieger-Langer und die gefakte Kundenliste“ unter anderem behauptet, Suzanne Grieger-Langer habe gefälschte Referenzen auf ihrer Website veröffentlicht. Die Autorin des Beitrags, Ruth Lemmer, bezieht sich bei ihren Anschuldigungen in erster Linie auf Recherchen der mehrfach verurteilten Journalistin Bärbel Schwertfeger. Suzanne Grieger-Langer selbst kommt in dem Artikel nicht zu Wort, was in unserer Redaktion erste Zweifel an der Objektivität der Berichterstattung geweckt hat. Bärbel Schwertfeger nämlich war in der Vergangenheit immer wieder als Kopf der Aggressoren gegen Suzanne Grieger-Langer in Erscheinung getreten. Der Artikel im „Personalmagazin“ reiht sich damit nahtlos ein in eine Reihe von Artikeln, die Schwertfeger in der Vergangenheit auf ihrer eigenen, privaten Blogseite publiziert hat.

Doch es kommt noch ärger: Recherchen unserer Redaktion zu diesem Thema haben ergeben, dass der Haufe Verlag sich in seinem Artikel nicht nur auf Bärbel Schwertfeger bezieht, sondern diese sogar explizit mit der Recherche für den genannten Beitrag beauftragt hat. Wie objektiv kann ein Artikel sein, wenn eine in der Vergangenheit bereits der Verleumdung überführte Lobbyistin mit der Recherche betraut wurde? Damit muss bereits zu Beginn der journalistischen Arbeit festgestanden haben, dass es sich bei dem fertigen Text um einen Tendenzbericht handeln würde. Die Tatsache schließlich, dass der Text unter dem Namen „Ruth Lemmer“ veröffentlicht wurde, legt den Verdacht nahe, dass eben diese Tendenz verschleiert werden sollte.

Lemmer bezeichnet Schwertfeger in ihrem Artikel als „Quelle“, was jedoch nicht stimmen kann, wenn man eben jenen Umstand berücksichtigt, dass Schwertfeger von Haufe mit der Recherche beauftragt worden war. Bärbel Schwertfeger aber ist hier nicht nur Quelle und Rechercheurin: Die Tatsache, dass sie gleich in mehrere juristische Auseinandersetzungen mit Suzanne Grieger-Langer verwickelt ist, macht sie gleichzeitig zur Protagonistin der von ihr selbst recherchierten Geschichte. Halten wir noch einmal fest: Der renommierte Haufe Verlag beauftragt eine überführte Lobbyistin und Protagonistin einer ganzen Reihe juristischer Auseinandersetzungen mit der Recherche zu einer Geschichte über eben jene Frau, die gleich mehrere Verfahren vor Gericht gegen sie gewonnen hat? Objektiver Journalismus sieht definitiv anders aus.

Um gegenüber ihren zahlreichen Fans und Kunden mit den falschen Vorwürfen aufzuräumen, hat sich Suzanne Grieger-Langer übrigens schon kurze Zeit nach Erscheinen des Haufe-Artikels im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zu den Vorwürfen geäußert. Hier wurden zahlreiche Unterlagen präsentiert, die sämtliche Anschuldigungen widerlegen. Gegen den Vorwurf der gefälschten Kundenliste hat sie sich inzwischen auch rechtskräftig mit Erfolg gewehrt: Sie konnte vor Gericht zahlreiche Unterlagen vorlegen, die ausführlich den Wahrheitsgehalt ihrer umfangreichen Kundenliste belegen und rechtfertigen. Die Richter am Landgericht Frankfurt am Main verurteilten den Verlag im März zu einer umfangreichen Unterlassung. (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-03 O 77/20, Beschluss vom 09.03.2020). Die Behauptung, Suzanne Grieger-Langers Kundenliste sei „gefakt“, ist damit rechtskräftig falsch und darf nicht wiederholt werden.