Zahlreiche Unternehmen sind derzeit gezwungen, aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzuordnen. Doch wie sie die Auswirkungen auf die Löhne und Gehältern der Beschäftigten?

Mit dem Kurzarbeitergeld stellt die Bundesrepublik ein wichtiges Instrument zur Überbrückung von Kurzarbeit zur Verfügung. Die entstehenden Nettoeinbußen für die Beschäftigten werden durch die Bundesagentur für Arbeit mit Hilfe des Kurzarbeitergelds aufgefangen. Dabei ist das Kurzarbeitergeld nicht neu: Das Kurzarbeitergeld (Kug) berechnet sich nach dem Verdienstausfall. Es ersetzt 60 Prozent der Nettoeinbußen jedes betroffenen Beschäftigten. Leben Kinder im Haushalt, beträgt es 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Das Kug wird bis zu 12 Monate gezahlt.

Neu sind die von der Bundesregierung am 13. März 2020 beschlossenen gelockerten Voraussetzungen für Kurzarbeit. Unter anderem sollen Betriebe Kurzarbeitergeld schon dann nutzen können, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher lag dieser Wert bei einem Drittel der Belegschaft. Die vorher vom Arbeitgeber allein getragenen Beiträge zur Sozialversicherung sollen vollständig vom Staat übernommen werden.

Doch wie sind die Auswirkungen für die Beschäftigten? Dies kann man nun ganz leicht mit dem kostenlosen Kurzarbeitergeld-Rechner von Smart-Rechner.de ermitteln: Durch Angabe des bisherigen Bruttos und des wegen der Kurzarbeit reduzierten Bruttos können Sie unter https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/rechner.php Ihr Kurzarbeitergeld individuell berechnen. Interessant sind dabei ebenso die generierten Charts zur Veranschaulichung der Unterschiede beim Nettogehalt, wie auch die Möglichkeiten zum Ausdruck aller Ergebnisse.

„Zur Berechnung des exakten Kurzarbeitergelds (Kug) sind die gesetzlichen pauschalen Abzüge vom Brutto zu beachten. Denn nur auf diese Weise werden die relevanten Nettoeinbußen und damit die Höhe des Kug bestimmt.“, erklärt der Experte Stefan Banse von Smart-Rechner.de.

Bildquellen