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Silvester: Sicher in das neue Jahr starten – Das sollte man wissen

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Es knallt am Boden und funkelt am Himmel: Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel nach wie vor dazu. Doch wer darf wann und wo knallen und was passiert im Schadensfall?

Silvester ist, wenn es knallt und zischt. Doch ab wann darf ich eigentlich mit der Knallerei starten und wo ist es verboten? Außerdem: Feuer und Explosionen bergen eine hohe Unfallgefahr – schnell ist die Hand verbrannt, ein Blechschaden am Auto oder es brennt im Haus. Wer trägt dann die finanziellen Folgen? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) haben die Antworten:

Gibt es feste Zeiten fürs Knallen?

Auch wenn der Lärm manchen Nachbarn auf die Nerven geht: Auf die üblichen Regelungen zur Nachtruhe können sie an Silvester nicht bauen. Denn Feuerwerkskörper der Klasse II, dazu zählen zum Beispiel Raketen, Böller und Römische Lichter, dürfen von Volljährigen in der Zeit vom 31. Dezember 00.00 Uhr bis 1. Januar 24.00 Uhr abgefeuert werden. Die genauen Zeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen. Es gibt aber auch Orte, in dessen Nähe das „Böllern“ völlig tabu ist. Dazu zählen beispielsweise Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder Kirchen.

Was, wenn das Feuerwerk verrückt spielt?

Eine Silvesterrakete fliegt durch die geöffnete Tür ins Haus und setzt den teuren Teppich in Brand? „Werden Gegenstände im Haus beschädigt, springt für gewöhnlich die Hausratversicherung ein – auch für Gegenstände, die sich auf dem Balkon befinden“, erklären die Versicherungsprofis der DVAG.

Briefkasten gesprengt?

Hat das Haus in der Silvesternacht etwas abbekommen oder brennt gar? Der Verursacher ist häufig nicht zu ermitteln. Hier greift die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers. Sie würde zum Beispiel auch einen zerstörten Briefkasten ersetzen, da dieser fest an der Hauswand angebracht ist.

Auto in der Schusslinie?

Schäden durch Vandalismus am Auto, wie etwa der zerkratzte Lack oder eine verbeulte Haube, zahlt nur eine Vollkaskoversicherung. Der Versicherte muss gegebenenfalls mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Wird das Auto durch eine Explosion beschädigt, kann auch eine Teilkaskoversicherung einspringen.

Wer zahlt, wenn’s mich selbst trifft?

Schlimmster Fall: Jemand verletzt sich. „Wer sich beim Abfeuern einer Silvesterrakete beispielsweise schwere Verbrennungen an der Hand zuzieht und dauerhaft davon beeinträchtigt ist, kann sich an seine private Unfallversicherung wenden“, wissen die DVAG-Experten. „Sie schützt auch langfristig bei Invalidität, wenn dauerhafte Folgen durch einen Unfall entstehen.“

6 Tipps für einen sicheren Umgang mit Feuerwerk

– Das Silvesterfeuerwerk unbedingt in offiziellen deutschen
Verkaufsstellen, zum Beispiel Supermärkten, kaufen
– Feuerwerk auf keinen Fall in geschlossenen Räumen abbrennen: Das
ist streng verboten und zudem extrem gefährlich
– Die Flugbahn der Geschosse muss frei sein. Also auf Äste,
Balkone oder andere Hindernisse achten
– Raketen, Böller und Co. nur auf ebenen und freien Flächen
verwenden
– Sind optische Mängel erkennbar, den Feuerwerkskörper nicht
abfeuern
– Scheinbare Blindgänger nicht erneut anzünden

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Mit über 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe rund 8 Mio. Kunden zu den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau für jeden!“. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de

 

(ots)

Weihnachtsgeschäft: Schlechte Aussichten für Einzelhandel – Online-Handel steuert auf Rekordwachstum zu

Deutsche Kunden kaufen ihre Weihnachtsgeschenke immer später und geben deutlich weniger Geld aus als noch 2018. Das ist das Ergebnis einer Konsumentenbefragung von BearingPoint und dem IIHD Institut zum Status des diesjährigen Weihnachtsgeschäfts auf Deutschlands meist frequentierten Einkaufsstraßen. Während der Online-Handel boomt, hat der stationäre Handel weiter mit Einbußen zu kämpfen.

Am zweiten Adventswochenende warteten noch 39,1 Milliarden Euro darauf, von den Deutschen im Weihnachtsgeschäft ausgegeben zu werden – ein freies Umsatzpotenzial von 54,1 Prozent. Das ergibt die alljährliche Konsumentenbefragung des IIHD Instituts und der Unternehmensberatung BearingPoint auf den 20 passantenstärksten Einkaufsstraßen Deutschlands.

Kay Manke, Leiter Retail bei BearingPoint, dazu: „Für die verbleibende Zeit bis zum Weihnachtsfest erwarten wir einen deutlichen Zuwachs der Umsätze. Die Mehrheit der Konsumenten wartet mit dem Einkauf der Geschenke bis kurz vor dem Fest. Zwei Drittel nutzen außerdem Rabatttage wie den Black Friday und Cyber Monday im November. Generell gilt aber: Ein Großteil shoppt mittlerweile lieber online als im Geschäft. Stark rückläufige Passantenfrequenzen infolge eines zunehmenden Attraktivitätsverlusts der Innenstadt und das Schwächeln von Innenstadtformaten erschweren die Situation für den stationären Einzelhandel im diesjährigen Weihnachtsgeschäft.“

Rekordwachstum: Schon jetzt 12 Prozent plus im Onlinegeschäft Bereits seit 2015 lassen sich rückläufige Wachstumsraten im für den Einzelhandel so bedeutenden Weihnachtsgeschäft beobachten. Makroökonomische Leitindikatoren sowie die generelle Konsumlaune der Deutschen lassen auch in diesem Jahr nicht auf eine Umkehr dieser Entwicklung hoffen (vgl. Holiday Newsletter Ausgabe #1, 2019). Während die Wachstumsdynamik des Online-Handels weiterhin ungebrochen ist, verliert der stationäre Einzelhandel deutlich an Boden. Die Entwicklung der Passantenfrequenzen bestätigt den zunehmenden Attraktivitätsverlust der Innenstädte sowie den Bedeutungsrückgang des Shoppings als Freizeitbeschäftigung. Lediglich in fünf der 20 Top-Standorte lässt sich ein Anstieg der Passentenzahlen gegenüber dem Vorjahr beobachten – dem gegenüber stehen rückläufige Zahlen von bis zu minus 19,8 Prozent in 15 der passantenstärksten Städte. Der Online-Handel steuert indes auf ein Rekordwachstum zu. Nach neun Wochen des vierten Quartals liegen die Online-Umsätze in Deutschland bereits um 12 Prozent über den Vorjahreswerten (Quelle: bevh).

Weihnachtsbudget: Passanten geben deutlich weniger Geld für Geschenke aus Auch die Entwicklung der geplanten Weihnachtsausgaben der Konsumenten deutet auf ein schwaches Geschäft im Einzelhandel hin. So liegt das durchschnittliche Budget der Deutschen für Weihnachtsgeschenke in diesem Jahr bei 400 Euro – ein Rückgang von 240 Euro beziehungsweise 37,5 Prozent. München und Mannheim bilden im Städtevergleich die Schlusslichter. Hier liegt das Budget der Konsumenten knapp 200 Euro unterhalb des Durchschnitts. In Wiesbaden, Köln, Bonn und Heidelberg planen die Konsumenten etwa 100 Euro weniger als der Durchschnitt ein.

„Die Zahlen aus der Passantenbefragung bestätigen unsere sehr verhaltene Prognose für den Umsatzzuwachs im diesjährigen Weihnachtsgeschäft. Lediglich plus 1,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr sind zu erwarten, was maßgeblich aus einem starken OnlineWachstum resultieren wird – für den Einzelhandel ein sehr schwaches Ergebnis. Während typische Innenstadtformate, allen voran der Facheinzelhandel, massiv an Bedeutung verlieren, stehen aus Konsumentensicht in diesem Jahr maßgeblich zwei Kriterien im Vordergrund. Erstens, ein vielseitiges Angebot im Sinne einer größtmöglichen Handelsagglomeration und damit die Möglichkeit des „One-Stop-Shoppings“. Zweitens, der Wunsch nach günstigen Preisen“, kommentiert Prof. Dr. HSG Jörg Funder, geschäftsführender Direktor des Instituts für Internationales Handels- und Distributionsmanagements (IIHD).

„Responsible Retail“: Wunsch nach Nachhaltigkeit verändert Kaufverhalten nur bedingt Das Thema Nachhaltigkeit steht in diesem Jahr nicht zuletzt aufgrund der öffentlichkeitswirksamen „Fridays for Future“-Demonstrationen zum Black Friday im Fokus. Laut der Befragung stellt die Nachhaltigkeit der gekauften Produkte für 39,5 Prozent der Konsumenten ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl der Weihnachtsgeschenke dar. Die Reduktion des Versandaufkommens durch Bündelung von Bestellungen ist für 45,9 Prozent relevant. Die Konsumenten wollen zwar bewusster schenken und sich zum Teil auch ressourcenschonender verhalten, steigen aber nicht unbedingt auf Alternativgeschenke um. So treten anstelle von physischen Geschenken nicht notwendigerweise soziale Präsente wie beispielsweise Spenden oder Patenschaften. Auch die Bereitschaft, für nachhaltige Geschenke mehr Geld auszugeben, fällt gering aus. Dies ist nicht zuletzt mit einem zunehmenden Preisbewusstsein der Konsumenten verknüpft, was das ungebrochene Wachstum des Discount-Segments unterstreicht – gerade im Weihnachtsgeschäft.

Die vollständige Studie steht unter folgendem Link zur Verfügung: http://ots.de/UfJVBf

Über die Holiday Newsletter

BearingPoint und das IIHD | Institut verfolgen bereits seit vielen Jahren die Entwicklungen des Weihnachtsgeschäftes und fassen die Erkenntnisse in ihrer Publikationsreihe Holiday Newsletter zusammen. Strategien, aktuelle Trends und Innovationen im Weihnachtsgeschäft werden analysiert und kommentiert. Sollten Sie sich zu bestimmten Themen mehr Informationen wünschen, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung unter Weihnachten@iihd.de

Über das IIHD Institut

Das IIHD Institut ist eines der renommiertesten Think Tanks in den Bereichen Handel, Konsumgüter und Dienstleistungen und verfolgt einen kontextgetriebenen und interdisziplinären Forschungs- und Beratungsansatz zu den Kernthemen Corporate Transformation, Predictive Analytics/ AI, Cross-Channel Commerce und Ecosysteme. Seit rund zwölf Jahren bietet das IIHD Institut Einblicke sowie Orientierung in disruptive Branchen und begleitet strategische Neuausrichtungen von national und international agierenden Unternehmen und Verbänden. Es arbeitet aktiv mit Führungskräften zusammen und unterstützet sie dabei, aktuelle Trends zu verstehen, faktenbasierte Entscheidungen zu treffen und diese Entscheidungen umzusetzen, um die angestrebten Unternehmensziele zu erreichen.

Weitere Informationen: www.iihd.de

Pressekontakt

Prof. Dr. HSG Jörg Funder, Geschäftsführender Direktor Tel.: +49 171 7619371 E-Mail: presse@iihd.de

Über BearingPoint

BearingPoint ist eine unabhängige Management- und Technologieberatung mit europäischen Wurzeln und globaler Reichweite. Das Unternehmen agiert in drei Geschäftsbereichen: Der erste Bereich umfasst das klassische Beratungsgeschäft; Business Services als zweiter Bereich bietet Kunden IP-basierte Managed Services über SaaS hinaus; im dritten Bereich stellt BearingPoint Software-Lösungen für eine erfolgreiche digitale Transformation, Advanced Analytics und regulatorische Anforderungen bereit und entwickelt gemeinsam mit Kunden und Partnern neue, innovative Geschäftsmodelle.

Zu BearingPoints Kunden gehören viele der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen. Das globale Netzwerk von BearingPoint mit mehr als 10.000 Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 75 Ländern und engagiert sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.

Weitere Informationen:

Homepage: www.bearingpoint.com
LinkedIn: www.linkedin.com/company/bearingpoint
Twitter: @BearingPoint_de

 

(ots)

Dennis Sander neuer Line Manager Financial Lines bei Chubb für Deutschland und Österreich

Chubb hat heute die Ernennung von Dennis Sander (44) als neuen Line Manager Financial Lines für die Länder Deutschland und Österreich bekannt gegeben.

In seiner neuen Position wird Dennis Sander für die weitere Entwicklung sowie das Wachstum der Financial Lines-Sparte in Deutschland und Österreich verantwortlich sein. Sander übernimmt die Position von Dirk Wietzke (49), der zum 1. Januar 2020 als Line Manager Financial Lines/Cyber in das Büro des Versicherers nach Zürich wechselt.

Von seinem Dienstsitz in Hamburg aus wird Dennis Sander an Andreas Faden, P&C Director bei Chubb für Deutschland und Österreich, berichten. Sander übernimmt die Funktion zum 1. Januar 2020.

Sander verfügt über 14 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit dem Schwerpunkt auf der Financial Lines-Sparte. Der MBA-Absolvent begann seine berufliche Laufbahn 2005 in der Financial Lines-Abteilung bei dem Versicherungsmakler Funk in Hamburg. Dennis Sander ist seit 2007 bei Chubb und startete seinerzeit als Deputy Manager Executive Protection (EP) in München. Über die Stationen CSI Development Underwriter, Business Development Manager EP und Teamleiter Nord/West Commercial Risks Financial verantwortete er bisher von Hamburg aus das Commercial Risks-Portfolio bei Chubb für Deutschland und Österreich.

„Mit Dennis Sander besetzen wir hausintern die Stelle des Line Managers nach. Nicht zuletzt aufgrund seiner Expertise schaffen wir hierdurch einen nahtlosen Übergang zum Vorteil für unsere Makler und Kunden. In seiner neuen Funktion wird Dennis Sander den Ausbau der Online-Möglichkeiten der Sparte weiter vorantreiben sowie die Kontinuität im Underwriting gewährleisten“ erklärt Andreas Wania, Country President und Hauptbevollmächtigter der Chubb in Deutschland.

 

(ots)

Anzahl insolvenzgefährdeter Unternehmen steigt um 1,7 Prozent auf knapp 310.000

Über 310.000 Unternehmen in Deutschland werden mit finanziellen Problemen in das Jahr 2020 starten. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL zum Insolvenzrisiko von Firmen in Deutschland. Die Anzahl der finanzschwachen Unternehmen steigerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Prozent. Demnach haben derzeit 310.258 Unternehmen bzw. 8,7 Prozent der Firmen in Deutschland ein erhöhtes Insolvenzrisiko.

„Die Grundverfassung der Wirtschaft in Deutschland ist weiterhin gut. Angetrieben durch die Binnenkonjunktur und den privaten Konsum haben sich die Unternehmen in den letzten Jahren einen Puffer gegen Krisen aufgebaut. Diese Widerstandsfähigkeit beginnt jedoch zu bröckeln“, sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführerin Ingrid Riehl. Die Unternehmen stehen weiter unter dem Einfluss von Unsicherheiten und Risiken durch außenwirtschaftliche Faktoren, wie die offenen politischen Entscheidungen in den USA und in Großbritannien. „Hinzu kommt die steigende Anzahl an Großinsolvenzen im Jahr 2019. In vielen Fällen sorgen so Dominoeffekte dafür, dass zahlungsunfähige Firmen weitere Unternehmen mit in die Insolvenz ziehen. In knapp jedem fünften Betrieb ist das die Ursache für die eigene Insolvenz“, erklärt Riehl. Zudem halten die derzeitigen Niedrigzinsen Unternehmen am Markt, die unter normalen Bedingungen nicht wettbewerbsfähig wären. „Über diesen Unternehmen schwebt das Damoklesschwert einer möglichen Zinswende“, so die CRIFBÜRGEL Geschäftsführerin.

Laut Studie haben derzeit 310.258 Unternehmen in Deutschland finanzielle Probleme.

Da in den Insolvenzstatistiken vor allem die Vergangenheit abgebildet wird, sie gewissermaßen ein Blick in den Rückspiegel sind, nehmen die genannten Risiken und Faktoren erst mit einer zeitlichen Verzögerung Einfluss auf das Insolvenzgesehen. Für das Jahr 2020 gehen die Experten von CRIFBÜRGEL daher von steigenden Firmeninsolvenzen aus.

Für 2019 zeichnen sich einmal mehr, nämlich das zehnte Mal in Folge, eine sinkende Anzahl von Firmeninsolvenzen ab. Auf Jahressicht rechnet CRIFBÜRGEL mit 19.300 Firmenpleiten. Beim Blick auf die regionale Verteilung der Firmen mit hohem Zahlungsausfall- bzw. Insolvenzrisiko zeigen sich jedoch große Unterschiede. In absoluten Zahlen stehen Nordrhein-Westfalen (67.144), Bayern (39.876), Baden-Württemberg (31.391) und Niedersachsen (26.898) an der Spitze der Statistik der Bundesländer mit den meisten finanzschwachen Unternehmen. In Bremen (2.490) und im Saarland (2.996) gibt es absolut vergleichsweise wenig Firmen mit einem erhöhten Zahlungsausfallrisiko. Bezogen auf die Firmendichte geht die höchste Insolvenzgefahr derzeit von Unternehmen in Sachsen-Anhalt aus.

Aktuell sind 12,2 Prozent der Unternehmen dort in einer finanziellen Schieflage und somit von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit betroffen. Aber auch in Sachsen (12,1 Prozent) Berlin (10,3 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (10 Prozent) ist mehr als jedes zehnte Unternehmen von einer Insolvenz bedroht. Prozentual betrachtet geht ein geringeres Risiko von Unternehmen in Bayern aus. Hier gelten nur 6,4 Prozent der Unternehmen als bonitätsschwach. Auch in Baden-Württemberg (6,9 Prozent), Hessen (7,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (7,8 Prozent) ist die Quote insolvenzgefährdeter Unternehmen geringer als im Bundesdurchschnitt (8,7 Prozent). In neun Bundesländern ist die Zahl finanzschwacher Unternehmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum angestiegen. Die größten Zuwächse an finanzschwachen Unternehmen gab es in Hessen (plus 6,5 Prozent), Sachsen (6,0 Prozent), Hamburg und Sachsen-Anhalt (je 4,6 Prozent). In Brandenburg hingegen gibt es acht Prozent weniger insolvenzgefährdete Unternehmen als noch vor einem Jahr.

Je nach Branchenzugehörigkeit der untersuchten Unternehmen zeigen sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der finanziellen Schwäche. Am stärksten von möglichen Zahlungsausfällen betroffen sind Unternehmen aus der Logistik (Insolvenzrisiko liegt bei 13,5 Prozent) und aus dem Gastgewerbe (11,3 Prozent).

13,8 Prozent der Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) droht eine Insolvenz. Damit nimmt die UG den schlechtesten Wert aller Rechtsformen ein. Aber auch bei den Gewerbebetrieben (9,1 Prozent) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (8,8 Prozent) liegt der Anteil insolvenzgefährdeter Unternehmen über dem Durchschnitt. Ein geringes Insolvenzrisiko bergen Aktiengesellschaften. Nur 3,5 Prozent aller AGs gelten als finanzschwach und sind von einer Pleite bedroht. Die gesamte Studie zum Insolvenzrisiko von Unternehmen finden Sie auf unserer Homepage unter http://ots.de/IrOf2l

(ots)

Marktstudie zu Künstlicher Intelligenz: Banken ohne KI-Strategie

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Finanzinstitute haben die Bedeutung von KI für ihren geschäftlichen Erfolg erkannt. Allerdings befindet sich der Großteil noch in der Vorbereitungs- oder Testphase und kann auch keine stimmige Strategie vorweisen. Darauf weist die Marktstudie „Künstliche Intelligenz in der Finanzbranche“ der Unternehmensberatung Eurogroup Consulting (EGC) hin, an der über 130 Führungskräfte deutscher Finanzinstitute teilgenommen haben. Die Studie wurde in Kooperation mit der htw saar, der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, durchgeführt. Laut der befragten Vorstände, Bereichsleiter und Fachexperten haben sich nahezu alle Finanzinstitute bereits mit dem Thema Künstliche Intelligenz beschäftigt. Über die Hälfte gibt an, dass ihr Unternehmen zumindest bis zur Entwicklung von Use Cases vorgedrungen ist bzw. teilweise einzelne KI-Lösungen im Einsatz hat. Die Daten zeigen jedoch auch, dass mit 22 Prozent bislang nur wenige Institute KI bereits im Regelbetrieb anwenden.

Im Detail befinden sich zwölf Prozent der Unternehmen in der Phase des Know-how-Aufbaus, 22 Prozent stellen Überlegungen zu konkreten Einsatzmöglichkeiten von KI-Technologien an, 18 Prozent haben Use Cases entwickelt und 24 Prozent testen derzeit Prototypen. Zwölf Prozent haben bereits bis zu drei KI-Anwendungen im Einsatz, bei zehn Prozent sind es mehr als drei. Im Vergleich der unterschiedlichen Institutsformen zeigt sich: Die Mehrheit der befragten Direktbanken und Kapitalverwaltungsgesellschaften gibt an, bereits mindestens eine KI-Lösung eingeführt zu haben, gefolgt von Geschäftsbanken und Sparkassen. Genossenschafts- und Landesbanken befinden sich neben FinTechs, Dienstleistern und Versicherern im Mittelfeld. Förder- und Privatbanken bilden das Schlusslicht.

Bedeutung von KI erkannt

„Auch wenn es hier noch große Unterschiede gibt und die Branche insgesamt bei der Einführung von KI noch am Anfang steht, sind die Finanzinstitute für das Thema sensibilisiert – und das zurecht. So lösen die neuen Technologien zwar nicht alle Probleme der Banken, sie sind aber dennoch erfolgskritisch“, kommentiert Christian Leurs, Partner bei EGC und Experte für die Digitalisierung in der Finanzbranche. So könne KI die Fehlerquote senken und Reaktionszeiten auf Kundenanfragen deutlich verkürzen. Mitarbeiter würden von lästigen Routinearbeiten befreit und erhielten Freiräume für wertschöpfende Tätigkeiten. Die Unternehmen selbst sehen mit rund 60 Prozent das größte Potenzial für KI im Backoffice, danach kommen die Bereiche Produkte (50 Prozent) und Kunden (47 Prozent). Chatbots sind mit 38 Prozent die am häufigsten verwendete KI-Lösung bei den Finanzdienstleistern, gefolgt von Machine Learning (32 Prozent). Cognitive RPA (Robotic Process Automation mit einer selbstlernenden Komponente) und Deep Learning/Neuronale Netze ergänzen die Einsätze der KI-Technologien.

Was den Umsetzungsgrad solch innovativer Anwendungen im Vergleich zu anderen Unternehmen betrifft, schätzt Branchenexperte Leurs die Angaben der Studienteilnehmer allerdings als zu optimistisch ein. So geben drei Viertel der Befragten an, mindestens zur frühen Mehrheit zu gehören, knapp 30 Prozent davon bezeichnen sich als Frühanwender oder gar Innovatoren. Lediglich ein Viertel zählt sich zur späten Mehrheit bzw. zu den Nachzüglern. Ebenso lässt sich aus der Marktstudie ableiten, dass die Befragten an dieser Stelle zu Selbstüberschätzung neigen: die gerade erst ihr KI-Know-how aufbauen, schätzen sich oftmals innovativer ein als diejenigen, die bereits mehrere KI-Prozesse eingeführt haben.

KI-Strategie? Fehlanzeige!

Dringender Nachholbedarf zeigt sich vor allem bei der Einführung einer KI-Governance – der Verankerung entsprechender Prozesse, Methoden und Verfahren in der Organisation. 62 Prozent der Befragten geben an, diese nicht in angemessener Form einzuführen, 28 Prozent haben erste Standards definiert und nur zehn Prozent arbeiten bereits danach bzw. sind dabei, die Prozesse zu optimieren. Darüber hinaus verfügt kein einziges der beteiligten Institute über eine definierte und vollständig umgesetzte KI-Strategie. 32 Prozent geben an, dass KI nicht in der Unternehmensstrategie verankert ist. 53 Prozent erklären, dass die Strategie derzeit ausgearbeitet bzw. die Umsetzung geplant ist. Eine Minderheit von 15 Prozent gibt zu Protokoll, dass die KI-Strategie immerhin teilweise umgesetzt ist. Dabei fällt laut Prof. Dr. Markus Thomas Münter, Professor für Volkswirtschaftslehre an der htw saar, auf: „Auch die Institute, die KI bereits vereinzelt im Einsatz haben, verfolgen weder eine konsistente Strategie, noch haben sie es geschafft, robuste und stabile Prozesse, Verfahren und Methoden in der Organisation zu verankern. Das bedeutet, dass ein effizienter Einsatz und eine Skalierung von KI-Lösungen im größeren Umfang absehbar nicht zu realisieren ist.“

Wichtige Ressourcen fehlen

Eine weitere wichtige Erkenntnis aus der Marktstudie: Bei der Einführung von KI werden die Finanzinstitute sehr bald an ihr Limit kommen. Dabei sehen sie selbst als größte Herausforderung die Ressourcenverfügbarkeit, die von 54 Prozent als besonders drängender Engpass genannt wird, gefolgt von mangelndem KI-Know-how und der Datenqualität (jeweils 42 Prozent). Das bedeutet: Investitionen in interne und externe Ressourcen sind dringend nötig. Dessen sind sich auch die befragten Unternehmen bewusst und planen für das Jahr 2020 im Median zwei bis fünf Prozent ihres IT- und Projektbudgets für KI-Investitionen ein. Gleichzeitig bestehen hohe Ansprüche an die Effizienz von KI. Sechs bis zwölf Prozent Gewinn- oder Kosteneinsparungspotenzial muss KI für die Mehrheit der Befragten erreichen, damit eine positive Umsetzungsentscheidung erfolgt. Zu diesem Ergebnis erklärt Münter: „Dieses Potenzial besteht durchaus. Für die Unternehmen dürfte es jedoch – auch angesichts ihres derzeitigen Reifegrades in Bezug auf KI – schwierig sein, derart treffsichere Prognosen zu erstellen und die eigenen Ziele zu erreichen.“

An der EGC-Marktstudie „Künstliche Intelligenz in der Finanzbranche“ haben über 130 Führungskräfte aus deutschen Finanzinstituten teilgenommen. Die Online-Umfrage wurde im Juni/Juli 2019 durchgeführt.

(ots)

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norisbank geht mit Apple Pay an den Start – einfach, sicher und vertraulich bezahlen

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Die norisbank stellt ihren Kunden ab sofort Apple Pay zur Verfügung. Mit Apple Pay bietet die norisbank eine weitere höchst bequeme Möglichkeit, einfach, sicher und vertraulich zu bezahlen. Ob im Geschäft, in Apps oder in Online-Shops – mit Apple Pay auf iPhone, Apple Watch, iPad oder Mac können alle norisbank Kunden mit einem Girokonto ab sofort schnell und bequem bezahlen.

Sicherheit und Datenschutz stehen bei Apple Pay im Mittelpunkt. Wenn der Kunde eine Kredit- oder Debitkarte mit Apple Pay verwendet, werden die tatsächlichen Kartennummern weder auf dem Gerät noch auf Apple Servern gespeichert. Stattdessen wird eine gerätespezifische Nummer zugewiesen, verschlüsselt und sicher auf dem verwendeten Gerät gespeichert. Jede Transaktion wird zusätzlich mit einem nur einmal nutzbaren dynamischen Sicherheitscode autorisiert.

Mit nur wenigen Klicks können Kunden ihre vorhandene norisbank Mastercard zur Apple Wallet hinzufügen und sind ganz einfach und unkompliziert für das Zahlen mit Apple Pay gerüstet. „Interessenten, die noch kein norisbank Girokonto haben, können ein Konto in wenigen Minuten eröffnen und gleich die für sie passende Mastercard Kreditkarte oder ‚Mastercard direkt‘ für die Nutzung von Apple Pay mit beantragen“, erläutert Maik Wennrich, Leiter Produktmanagement der norisbank. „Kontokunden, die Apple Pay ausschließlich ohne eine physische Karte nutzen wollen, bietet die norisbank die rein digitale ‚Mastercard direkt Virtual‘ an, die direkt über die norisbank App bestellt werden kann.“ Die ersten Kunden, die bis 31. Januar 2020 Apple Pay aktivieren und erstmalig nutzen, erhalten von der norisbank einen Gutschein in Höhe von zehn Euro für Apples App Store und iTunes – solange der Vorrat reicht.

„Die norisbank bietet ihren Kunden ausgezeichnete Leistungen zu günstigsten Konditionen. Mit der Einführung von Apple Pay machen wir den nächsten konsequenten Schritt im Ausbau unseres leistungsstarken Angebots an Produkten und Services. Denn mit dem beeindruckenden modernen Bezahlkomfort von Apple Pay ermöglichen wir unseren Kunden die Nutzung eines exzellenten weiteren Services. Apple Pay hat uns begeistert und wir sind sicher, dass unsere Kunden genauso begeistert sein werden“, freut sich Thomas große Darrelmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der norisbank.

Apple Pay ist einfach einzurichten und Nutzer werden weiter von allen Vorteilen der Debit- und Kreditkarten der norisbank profitieren können.

Mit dem iPhone und der Apple Watch ermöglicht Apple Pay einfache Zahlungen in Geschäften, Restaurants und Taxis sowie an Automaten und vielen anderen Orten. Beim Einkauf in Apps oder im Internet mit Safari entfällt das manuelle Ausfüllen umfangreicher Anmeldeformulare oder das wiederholte Eingeben von Versand- und Rechnungsinformationen. Jeder Apple Pay-Kauf wird mit einem Blick oder mit einer Berührung per Face-ID oder Touch-ID beziehungsweise mit dem Passwort des Geräts authentifiziert.

(ots)

Was ändert sich 2020 für Verbraucher?

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Höherer Mindestlohn, mehr bei Hartz IV und (höheres) Wohngeld für mehr Haushalte sorgen für ein Plus auf der Habenseite. Auch dass sich Kinder erst ab 100.000 Euro Einkommen an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen müssen, entlastet Angehörige. Und Betriebsrentner müssen durch den neuen Freibetrag erst dann Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn die Rente vom Betrieb mehr als 159,25 Euro beträgt. Beim Blick in Verbrauchers Portemonnaie 2020 hat die Verbraucherzentrale NRW zudem entdeckt, dass durch einen höheren Grund- und Kinderfreibetrag etwas mehr Geld verbleibt, bevor die Steuer zuschlägt. Auf Dienstreisen winken höhere Verpflegungspauschalen und bei Dienstwohnungen hält sich der Fiskus bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils künftig zurück. Womit Verbraucher im Jahr 2020 sonst noch rechnen müssen, hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt: www.verbraucherzentrale.nrw/2020

Ob Augensalbe aus der Apotheke oder Zimtschnecke vom Bäcker um die Ecke: Ab Januar geht das nur noch mit Kassenzettel über die Theke. Denn im neuen Jahr gilt die Belegausgabepflicht. Die Verbraucherzentrale NRW gibt mit auf den Weg, dass der Kunde den Bon – anders als in anderen europäischen Ländern – allerdings nicht mitnehmen muss. Zudem sollen Abbuchungen auf der Handyrechnung, die sich Verbraucher nicht erklären können, ab 1. Februar 2020 der Vergangenheit angehören: Mit neuen Regeln für das Abrechnen von sogenannten Drittanbieterleistungen schiebt die Bundesnetzagentur Abo-Fallen einen Riegel vor.

Apps auf Rezept. Höhere Zuschläge, wenn Rezepte beim Notdienst der Apotheke eingelöst werden. Und Fettabsaugen wird unter strengen Voraussetzungen bei schwer an Lipödem erkrankten Patientinnen Kassenleistung. Unter „Risiken und Nebenwirkungen“, was sich 2020 rund ums Thema Gesundheit ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW auch (Finanz-)Spritzen gefunden: So schmerzt die Rechnung für Zahnersatz nicht mehr so sehr, weil ab Oktober der Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen steigt.

„Ofen aus“ heißt es für rund zwei Millionen veraltete Holzöfen. Auch müssen Verbraucher damit rechnen, dass die Kilowattstunde Strom teurer wird, wenn Energieversorger die höhere EEG-Umlage an ihre Kunden weitergeben. Außerdem erwartet die Verbraucherzentrale NRW, dass intelligente Messsysteme 2020 im Stromzählerkasten Einzug halten.

(ots)

Reparatur-Studie 2019 von Clickrepair: Nachhaltigkeit liegt auf Platz 2 bei den Gründen für Handyreparaturen

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Clickrepair, der Reparatur-Marktplatz von Wertgarantie, hat zusammen mit Statista eine aktualisierte Smartphone-Reparatur-Studie veröffentlicht. Die robustesten Smartphones kommen dieses Jahr mit der Gesamtschulnote 1,6 von Sony: Deren Smartphones verzeichnen die wenigsten Schadenfälle und die geringsten Reparaturkosten. Die beliebten iPhones von Apple belegen im Herstellervergleich den letzten Platz und erreichen eine Gesamtschulnote von 2,5.

In die Smartphone-Reparatur-Studie fließen Daten von mehr als 1,5 Millionen versicherter Geräte von Wertgarantie ein sowie Ergebnisse aus der aktuellen Umfrage unter 5.000 Smartphone-Nutzern in Kooperation mit Statista. Dabei wurde neben Schadenwerten von Smartphones auch das Nutzungsverhalten ihrer Besitzer beleuchtet.

Displayschäden sind die häufigsten Schadenursachen

67,4 Prozent aller beschädigten Smartphones haben ein defektes Display. Dicht gefolgt von Gehäuseschäden: Bei jedem zweiten Smartphone ist im Schadenfall das Gehäuse betroffen. Kameras werden zu einem Anteil von 7,9 Prozent beschädigt. „Erstaunlich dabei ist, dass mehr als ein Drittel aller Smartphones im Laufe ihrer Nutzungsdauer einen Defekt erleiden, jedoch nur fast jeder siebte Befragte sein Smartphone im Schadenfall reparieren lässt“, sagt Marco Brandt, Bereichsleiter Digital Business bei Wertgarantie.

Gründe für eine Smartphone-Reparatur

Der meist genannte Grund für eine Reparatur bei Smartphone-Nutzern ist der finanzielle Aspekt. Fast die Hälfte aller Befragten gaben an, dass eine Reparatur für sie günstiger ist als ein Neukauf. Eine weitere tragende Rolle spielt der ökologische Aspekt bei Smartphone-Nutzern: Mit 42,5 Prozent belegt dieser den zweiten Platz. „Unsere Studie zeigt, dass Nachhaltigkeit durchaus ein wichtiges Thema der Nutzer ist, der Anteil an tatsächlich durchgeführten Reparaturen ist dafür aber noch zu gering“, berichtet Brandt.

(ots)

Mental-Coach Peter Phillip Koss jetzt auch im italienischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Es ist eingeschlagen, wie ein Hammer: Das große Radioexperiment, bei dem der deutsche Mental-Coach Peter Phillip Koss Tausende Raucher in Österreich in nur 15 Minuten zu glücklichen Nichtrauchern gemacht hat. Die Aktion beweist: Jeder kann sich von unliebsamen Gewohnheiten befreien – innerhalb von kürzester Zeit, ganz ohne Entzugserscheinungen, psychischen Stress oder Gewichtszunahme. Genau das wird der für seine Hypno-Active-Methode bekannte Mentaltrainer am 28. Dezember um 14:00 Uhr auch im öffentlich-rechtlichen Radiosender RAI Südtirol in der Sendung „Toms Radioshow“ präsentieren.

„Die Reaktionen auf unser Experiment in Österreich waren absolut überwältigend. Wir haben deshalb nicht lange gezögert, als der italienische öffentlich-rechtliche Radiosender RAI Südtirol angefragt hat, dort eine ähnliche Aktion zu starten“, sagt Peter Phillip Koss, dessen Hypno-Active-Seminare in Deutschland, der Schweiz, in Österreich und Südtirol seit vielen Jahren legendär sind. „Die Tiefenentspannung via Radio dauert nur eine Viertelstunde. Jeder kann kostenlos ganz bequem von zuhause aus teilnehmen – in seiner gewohnten Umgebung und ohne irgendwelchen Aufwand“, erklärt der professionelle Rauchentwöhner.

Vor und nach der Mental-Übung übers Radio haben die Zuhörer Gelegenheit, direkt im Studio mit dem ausgezeichneten Experten zu sprechen. „Viele Raucher können sich einfach nicht vorstellen, dass ein Rauchstopp von jetzt auf gleich ganz ohne quälende Entzugserscheinungen oder lästige Gewichtszunahme möglich ist“, weiß Peter Phillip Koss. Mit der Hypno-Active-Methode aber sei genau das möglich. Das Geheimnis des Erfolgs liege im Unterbewussten – der Schaltstellen also, an der sich entscheidet, ob Menschen ihre Ziele erreichen oder eben nicht. „Wer seinen Körper mit reiner Willenskraft zu etwas zwingt, wird mit der geplanten Verhaltensänderung scheitern. Jeder Raucher, der schon einmal probiert hat, mit der Willensmethode aufzuhören, weiß das.“ Nur, wenn das Unterbewusstsein auf neue Verhaltensmuster programmiert werde, könne man dies erfolgreich im Bewusstsein umsetzen – ohne Stress und innere Gegenwehr. „Genau das werden jetzt auch die Radiozuhörer in Südtirol erfahren“, so Koss.

Die Hypno-Active-Methode ist eine spezielle Weiterentwicklung der Hypnose. Hier muss der Teilnehmer nicht in großem Umfang die Kontrolle über sich abgeben wie bei der klassischen klinischen Tiefenhypnose. Entsprechend ist dies auch für diejenigen Menschen sehr gut geeignet, die Angst haben, die Kontrolle abzugeben. „Unsere Methode eignet sich nicht nur zur Raucherentwöhnung, sondern auch zur Gewichtsabnahme, zur Stressreduktion und für Sportler, die ihre Leistung optimieren wollen“, erklärt der Hypno-Active-Erfinder. Gleiches gelte für Führungskräfte, die noch besser und schneller ihre Ziele erreichen wollen, ebenso wie für alle, die in bestimmten Momenten ihre optimale Leistung abrufen müssen.
Wer keine Möglichkeit hat, an der Radioaktion teilzunehmen, bekommt im Januar und Februar 2020 Gelegenheit, eines der bekannten Hypno-Active-Seminare zu besuchen: Peter Phillip Koss wird live in vielen verschiedenen Städten Österreichs und Norditaliens unterwegs sein.

Weitere Infos zur Radioaktion und zu den Seminaren – auch denen, die in Deutschland angeboten werden – gibt es unter <a href=“https://www.hypno-active.com“ target=“_blank“ rel=“noopener noreferrer“>www.hypno-active.com</a> oder telefonisch unter +49 88416082599 und +43 720511666. Dort kann man sich auch gleich zu den Seminaren anmelden. Unter diesen Servicetelefonnummern werden zu Bürozeiten auch unverbindliche Vorabfragen beantwortet. Die Teilnehmerzahl der Seminare ist begrenzt, weshalb sich schnelles Handeln auszahlt.

Steuern 2020: Das ändert sich

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Klimasteuer, Pendlerpauschale, Grundsteuer, Grundrente: Die meisten der großen steuerlichen Änderungen kommen erst ab 2021. Welche Einzelmaßnahmen die Bundesregierung bereits für 2020 plant und was sich im Steuerrecht 2020 auf jeden Fall ändert, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) im Überblick.

Das ändert sich im Steuerrecht 2020

– Höherer Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt um 192
Euro. Mit dem gleichbleibenden Betreuungsfreibetrag in Höhe von
2.640 Euro erhöht sich dadurch der Kinderfreibetrag auf 7.812
Euro pro Kind und Jahr. Die Änderung gilt für den
Veranlagungszeitraum 2019, also die Steuererklärung 2019.
– Mehr Grundfreibetrag: Auch der Grundfreibetrag steigt an,
nämlich von 9.168 Euro auf 9.408 Euro im Jahr. Sinn und Zweck
dieses Freibetrages ist die Existenzsicherung eines steuerfreien
Mindesteinkommens – denn für Einkommen unter dem
Grundfreibetrag, müssen keine Steuern gezahlt werden.
– Teurere Flugtickets: Ab 1. April 2020 steigt die
Luftverkehrssteuer und Flugticket-Preise werden dadurch höher.
– Höhere Umzugskostenpauschale: Ab 1. März 2020 klettert die
Umzugskostenpauschale auf 1.639 Euro für Verheiratete und 820
Euro für Singles.
Diese steuerlichen Änderungen plant die Bundesregierung für 2020

– Energetische Gebäudesanierung: Ab 2020, und für zunächst zehn
Jahre, sollen folgende Maßnahmen steuerlich gefördert werden,
und zwar für diejenigen, die eine Immobilie besitzen und selbst
bewohnen:
o die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, o die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, o die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage, o die Erneuerung einer Heizungsanlage, o der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, o die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Geplant ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro steuerlich absetzbar sind, und zwar in dem Jahr, in dem die Maßnahme abgeschlossen wurde. Im Kalenderjahr, das auf die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme folgt, sollen maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro abgesetzt werden können; im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro.

– Günstiger Bahnfahren: Die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten im
Bahnfernverkehr sinkt von 19 auf sieben Prozent.
– Geförderte E-Autos: Wer einen Elektro- oder Hybriddienstwagen
auch privat nutzt, soll nur die Hälfte des geldwerten Vorteils
versteuern müssen, und zwar bis 2030 statt nur bis 2021.
– Geförderte Diensträder: Diensträder sind seit 2019 steuerfrei
und werden es nach Plänen der Bundesregierung auch weiterhin
bleiben; ursprünglich sollte die Steuerfreiheit für Diensträder
am 31. Dezember 2021 enden.
– Höhere Verpflegungspauschale: Wer beruflich mehr als acht
Stunden am Tag unterwegs ist, soll künftig pauschal 14 Euro pro
Tag für die Verpflegung absetzen können; 28 Euro sind es für
mehr als 14 Stunden.
– Höhere Kraftfahrerpauschale: Für Übernachtungen im Lkw sind acht
Euro pro Arbeitstag geplant.
Folgende steuerliche Änderungen sollen ab 2021 und später greifen

– Pendlerpauschale steigt: Im Rahmen des Bundesklimaschutzgesetzes
(„Klimasteuer“) steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer
auf 35 Cent pro Kilometer, also um fünf Cent. Wenigverdiener,
die mit ihrem Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen,
erhalten die sogenannte Mobiliätsprämie: Das sind 14 Prozent der
erhöhten Pauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer. Die
aufgestockte Pendlerpauschale und die Mobilitätsprämie sollen am
1. Januar 2021 beginnen und am 31. Dezember 2026 enden.
– Modernisierte Grundsteuer: Bis Ende 2019 soll geklärt sein, wie
die Grundsteuer von Immobilien künftig zu erheben ist. Das
Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 10. April
2018 festgestellt, dass die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer
in der bisherigen Form veraltet, verfassungswidrig und deshalb
zu überarbeiten ist. Das neue Grundsteuergesetz muss bis zum 31.
Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt stehen. Anschließend haben
die Behörden fünf Jahre Zeit, die nötigen statistischen Daten zu
erheben und die Werte der Grundstücke zu ermitteln.
Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer bleibt unklar, da zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen. Fest steht: Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt. Die genaue Höhe wird von den Kommunen über Hebesätze festgelegt. Durch die Anpassung der Berechnungsgrundlage an aktuelle Werte dürfte die Steuerlast für viele steigen.

– Automatische Grundrente: Wer bislang viele Jahre nur wenig in
die Rentenkasse eingezahlt hatte, bekam bis dato auch nur eine
sehr niedrige Rente – teilweise noch unter dem Niveau der
Grundsicherung. Die Große Koalition hat in einem Kompromiss
beschlossen, dieses Problem mit der sogenannten Grundrente zu
lösen: Rentner sollen auf jeden Fall so viel Geld bekommen, dass
sie deutlich über der Grundsicherung liegen. Ab 2021 soll
deshalb jeder eine Grundrente erhalten, der 35 Jahre lang
Beiträge an die Rentenkasse gezahlt hat. Gezahlt wird bis zu 80
Prozent der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in Deutschland
in diesen Jahren erwirbt.
Wer Anspruch auf eine Grundrente hat, soll künftig durch die automatische Einkommensprüfung ermittelt werden. Die Daten dafür erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Es muss kein Antrag ausgefüllt werden, sondern das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für den Anspruch auf Grundrente. Der daraus berechnete Wert wird für jedes Jahr mit dem Durchschnittseinkommen in Deutschland verglichen. Wer dann am Ende der Rechnung deutlich unter dem Schnitt liegt, dessen Rentenanspruch wird deutlich aufgewertet.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Neustadt a. d. W. (ots)