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Fachkräfte-Studie: Hohe Gesundheitsbelastung im Einzelhandel

Fast die Hälfte aller Fachkräfte im Verkauf fühlen sich durch ihre Arbeitssituation belastet, Überstunden sind für die Mehrheit die Regel. Gesundheitsangebote von Arbeitgebern gibt es dagegen kaum. Die zunehmend belastenden Bedingungen verschärfen den Fachkräftemangel in der Branche zusätzlich. Für die Studie hat meinestadt.de über das Marktforschungsinstitut respondi im Juli 2022 insgesamt 3.000 nicht akademische Fachkräfte mit Berufsausbildung zwischen 18 und 65 Jahren befragt – darunter 163 Verkäufer:innen.

Mehr als jede fünfte Fachkraft im Verkauf beschreibt ihren Gesundheitszustand aktuell als weniger gut oder schlecht. Das ist der zweithöchste Wert knapp hinter der Pflege. Daran ist auch der Job schuld: Ziemlich und sehr belastet durch die Arbeit fühlen sich 43,6 %. Die drei größten Belastungsfaktoren im Job sind körperliche Anstrengung (66,2 %), Mehrarbeit / Überstunden (35,8 %) und gleichauf mit 33,9 % auf Platz 3 psychische Anstrengung sowie Termindruck / Zeitmangel.

Corona hat gesundheitliche Belastung verschärft

46,6 % der Fachkräfte geben an, dass sich ihre gesundheitliche Belastung seit der Coronapandemie erhöht hat. Das ist der zweithöchste Wert hinter der Pflege. Bei mehr als der Hälfte der Verkäufer:innen (56,4 %) sind Mehrarbeit und Überstunden die Regel. Damit liegen sie auf Platz 3 im Branchenvergleich. Etwas mehr Überstunden fallen im Gastgewerbe an, mit Abstand am meisten in der Pflege. Immerhin bekommen 8 von 10 Verkäufer:innen einen Ausgleich für geleistete Überstunden.

Kaum Gesundheitsangebote von Arbeitgebern

Über die Hälfte der Verkäufer:innen glaubt, dass ihre gesundheitliche Belastung zunehmen wird, wenn die Entwicklungen in ihrem Job so weitergehen. Doch scheint das bei den Arbeitgebern noch kaum angekommen zu sein: 82,8 % der Fachkräfte bekommen bisher keine Gesundheitsangebote von ihrem Arbeitgeber. 69,6 % würden sich das aber wünschen.

Belastende Bedingungen verschärfen Fachkräftemangel im Handel

Verkäufer:innen spüren den Fachkräftemangel inzwischen bei ihrer täglichen Arbeit. Bei 69,4 % wirkt sich der Personalmangel bereits negativ auf ihren Arbeitsalltag aus: 39,3 % der Verkäufer:innen machen Überstunden, weil es an Personal fehlt. Bei mehr als einem Viertel hat sich die Arbeitszeit verdichtet, es muss in der gleichen Zeit mehr geschafft werden. In 2,5 % der Geschäfte werden bestimmte Leistungen nicht mehr angeboten, weil sie niemand übernehmen kann. Verkäufer:innen machen – hinter der Pflege – am meisten Überstunden aufgrund von fehlendem Personal. Dadurch verliert die Branche an Attraktivität, die Bindung an die Arbeitgeber sinkt. Die Studie zeigt: Wie Öl im Feuer heizen die immer belastender werdenden Bedingungen den Fachkräftemangel weiter an.

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Mittelstand zum geplanten Bürgergeld: Am Grundprinzip von Fördern und Fordern festhalten

Das für 2023 vorgesehene Bürgergeld stößt beim Mittelstand weiterhin auf Skepsis: „Die Ampel-Koalition hat zwar richtig erkannt, dass eine Reform des Sozialstaates dringend geboten ist. Das Bürgergeld in der jetzt beschlossenen Form wird jedoch kaum erkennbare positive Impulse auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen“, fasst Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, die Reaktion im Mittelstand zusammen. „In vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die gerade besonders unter dem Arbeitskräftemangel leiden, gibt es nicht umsonst die Befürchtung, dass mit dem höheren Bürgergeld und gleichzeitig weniger Sanktionen der Anreiz verloren geht, eine Arbeit überhaupt noch aufzunehmen.“

„Immer mehr Betriebe klagen über fehlendes Personal und warnen vor der Gefahr, Aufträge nicht mehr annehmen zu können. Mit der weitgehenden Aufhebung des bewährten Prinzips des Förderns und Forderns wird den Betroffenen ein Bärendienst erwiesen. Das Lohnabstandsgebot wird gebrochen. Besser wäre es durch Aufstockung des Personals in der Bundesagentur für Arbeit diejenigen wirksamer zu unterstützen, die wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen oder einen Schulabschluss nachholen wollen“, erläutert Jerger.

„Durch den Arbeits- und Fachkräftemangel verzeichnet die Wirtschaftsleistung bereits jetzt einen jährlichen Verlust in Milliardenhöhe, dies allein sollte für die Bundesregierung Anlass sein, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, so der BVMW-Chef weiter. „Dass der Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitssuchenden Vorrang zur Vermittlung eingeräumt wurde, lässt einen Funken Hoffnung aufkommen. Hier sehen wir einen wichtigen Stellhebel, um diese Personen langfristig fit für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu machen.“

Im Zusammenhang mit der Arbeitsmarkt- und Sozialstaatsreform erwartet der Mittelstand auch mit großer Spannung die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes. Jerger: „Wir können nur an Bundesarbeitsminister Heil appellieren, flexible Arbeitszeitmodelle auch für tarifungebundene Unternehmen zuzulassen.“

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Die croit GmbH zählt zu Deutschlands am schnellsten wachsenden Technologieunternehmen

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Die croit GmbH ist am gestrigen Abend, dem 10. November 2022, mit dem Deloitte Technology Fast 50 Award ausgezeichnet worden. Mit dem Award prämiert die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte jedes Jahr die 50 am schnellsten wachsenden Unternehmen der Tech-Branche, basierend auf ihrem prozentualen Umsatzwachstum der vergangenen vier Geschäftsjahre. Das erfolgreiche deutsche Unternehmen konnte auch bereits in den USA Fuß fassen.

Vor fünf Jahren gegründet und heute bereits Preisträger des Technology Fast 50 Awards: Das Münchner Tech-Unternehmen “croit” konnte durch sein immenses Wachstum in den vergangenen vier Geschäftsjahren die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte überzeugen und sich durch seine Innovationen den begehrten Technology Award und mit 854,3% Wachstum den zehnten Platz im Gesamtranking sichern. “Wir sind unglaublich stolz, ein innovatives Produkt- und Dienstleistungsspektrum geschaffen zu haben, das von vielen Unternehmen in ihrer IT-Landschaft geschätzt wird. Dass wir damit jetzt auch zu den Preisträgern des Technology Fast 50 Awards zählen können, ehrt uns natürlich umso mehr”, so Andy Muthmann, Director Sales von croit.

Neue Technologie für optimales Speichermanagement

Das Technologieunternehmen croit wurde im Januar 2017 mit der Mission gegründet, die Nutzung und Anwendung von komplexen – aber sehr nützlichen – Technologien für eine breite Masse von Unternehmen zu erleichtern, um so die Vorteile dieser Technologien zu nutzen. Basierend auf dieser Idee hat croit Deployment- und Managementlösungen für die Open Source Software Defined Storage Technologien Ceph und DAOS entwickelt, die beide in die croit Storage Management Plattform integriert sind und je nach Unternehmen und Bedürfnissen flexibel angepasst werden können – dies ist so weltweit einzigartig.

Markteintritt in die USA

Nach der Eröffnung ihrer ersten Niederlassung in den USA kann das Unternehmen auch gleich einen weiteren Meilenstein in Übersee in Angriff nehmen: Denn das Münchner Unternehmen ist auf einer der größten Tech-Messen der USA vertreten – der International Conference for High Performance Computing, Networking, Storage, and Analysis, oder besser bekannt als SC22, in Dallas. Für croit ist die Messe eine gute Gelegenheit, seine Innovation auch einem internationalen Publikum vorzustellen und wichtige Kontakte zu knüpfen.

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  • Martin Verges, CEO croit (links) und Andy Muthmann, Director Sales croit (rechts) am Technology Fast 50 Award (c) croit: croit

limehome erhält 45 Millionen Euro an frischem Kapital

limehome, der führende technologiebasierte Anbieter und Betreiber von voll digitalisierten Design-Apartments in Europa, erhält 45 Millionen Euro neues Wachstumskapital. Erstmals investieren die AW Rostamani Group und Capital Four in das Münchner Start-up. Auch die Bestandsinvestoren HV Capital, Picus Capital und Lakestar beteiligen sich geschlossen an der Finanzierungsrunde.

Das Hospitality-Tech limehome wuchs dank seines konsequent digitalen Geschäftsmodells in der Krise im Business- wie auch im Leisure-Segment weiter dynamisch. So konnte das Unternehmen seinen Umsatz in den Pandemiejahren jährlich verdreifachen. Der Markteintritt in weiteren europäischen Ländern steht kurz bevor. Bereits heute ist limehome schon an über 100 Standorten in sieben Ländern vertreten.

Die Auslastung der von limehome angebotenen Apartments liegt seit über einem Jahr konstant bei rund 90 % bei einer hohen Profitabilität über alle Standorte hinweg. Auch während der Pandemiemonate konnte limehome eine ähnlich hohe Auslastung bei einem Vielfachen des Marktniveaus erreichen.

Das zusätzliche Kapital wollen die Münchner vor allem in die Expansion fließen lassen. Neben weiterem organischen Wachstum soll ein Teil des Kapitals auch in Übernahmen von bestehenden Betreibern fließen, bei denen limehome auch in der Vergangenheit bereits deutliche Performance-Steigerungen erzielen konnte. Außerdem will limehome die Skalierbarkeit und das hohe Servicelevel der eigenen Technologieplattform weiter ausbauen.

„Unsere beiden neuen Investoren schätzen die Kombination aus hohem Wachstum und einem hochprofitablen Bestandsgeschäft. Wir freuen uns über ihr Vertrauen in unsere Vision und sehen uns darin bestätigt, auf dem richtigen Weg zu sein, um limehome zu einem hochprofitablen technologiebasierten Betreiber von Design-Apartments zu entwickeln”, sagt Cesar de Sousa Freitas, Geschäftsführer von limehome.

„Die letzten Jahre haben gezeigt, dass unsere voll ausgestatteten Design-Apartments mit digitaler Customer Journey und einer konsistenten Qualität sowohl im Leisure- als auch im Business-Segment großen Anklang finden. Mit der Unterstützung unserer Investoren werden wir unser Konzept kontinuierlich weiterentwickeln und in neue Märkte bringen”, ergänzt Dr. Josef Vollmayr, Mitgründer und Geschäftsführer von limehome.

„Wir haben frühzeitig in limehomes innovatives Geschäftsmodell investiert. Darin sehen wir uns durch die außergewöhnliche Entwicklung des Unternehmens bestätigt. Wir sind davon überzeugt, dass limehome durch sein klares Konzept und die starke Umsetzung seine führende Stellung als technologiebasierter Betreiber in Europa weiter ausbauen wird“, so Fabian Gruner, Principal beim Investor HV Capital.

Dank seiner proprietären Betriebsplattform automatisiert limehome alle herkömmlichen Prozesse eines Hotelbetriebs – vom Pricing über Buchung, Check-in, Reinigung, Customer Service bis hin zur Rechnungserstellung. Die höhere Effizienz im Betrieb und in Flächennutzung erlauben auch kleinere Standorte profitabel zu betreiben, die für herkömmliche Hotelkonzepte nicht attraktiv sind. Seit der Gründung 2018 expandierte das Münchner Start-up in mehr als 100 Standorte und hat mehr als 3.000 Apartments in sieben Ländern unter Vertrag.

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  • Cesar de Sousa Freitas Dr. Josef Vollmayr: limehome

PT-Magazin eröffnet Hauptstadtredaktion

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Das PT-Magazin mit Sitz in Leipzig ist seit fast zwei Jahrzehnten eine feste Größe unter den deutschsprachigen Wirtschaftsmedien. Das Blatt versteht sich als Netzwerk und Zeitschrift für Wirtschaft und Gesellschaft. Noch in diesem Jahr möchte das PT-Magazin nun mit einer Parlaments- und Hauptstadtredaktion an den Start gehen. Zugleich ist ein zusätzlicher Titel geplant: die „PT-Edition“. Herausgeber des neuen Titels und Leiter des Berlin-Büros wird Falk S. Al-Omary.

Redaktionell haben das PT-Magazin unter Leitung des Gründers, Herausgebers und Chefredakteurs Dr. Helfried Schmidt sowie der Medienunternehmer und Medienberater Falk S. Al-Omary schon länger zusammengearbeitet. Gemeinsame Recherchen und eine Veröffentlichungspartnerschaft gibt es bereits seit rund sechs Jahren. Nun soll ein Heft entstehen, das neben Management- und Zukunftsthemen auch wieder mehr politische und gesellschaftliche Debatten beinhalten soll. „Noch nie war es so wichtig, kontrovers zu streiten und politische Akteure mit Unternehmern in einen Diskurs zu bringen“, erklären Helfried Schmidt und Falk S. Al-Omary ihr Vorhaben. In den kommenden Jahren werde eine völlig neue Art von Unternehmertum, Management und Leadership entstehen, die eine redaktionelle Begleitung erfordere.

Die „Edition“ soll zusätzlich zum „normalen“ PT-Magazin ebenfalls mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren erscheinen – zunächst mit zwei Ausgaben pro Jahr. Insgesamt wird es somit sechs bis acht Ausgaben geben. Eine Online-Berichterstattung soll zusätzlich regelmäßig stattfinden. Auch möchte die PT-Redaktion Veranstaltungen, Podien und Foren anbieten, auf denen Standpunkte ausgetauscht werden können.

„Mit Falk S. Al-Omary verstärken wir unseren politischen Fokus, stärken unsere Repräsentanz im Markt und gewinnen ein engagiertes Mitglied für unsere Wirtschaftsredaktion“, so Schmidt.

„Ich kenne das PT-Magazin seit sehr vielen Jahren. Ich glaube an die Zukunft des gedruckten Wortes und valide Publizistik auch in der meist oberflächlichen Online-Medienwelt“, so Al-Omary. In diesem Sinne werde sich die nun intensivere Zusammenarbeit gestalten.

Weitere Informationen unter www.pt-magazin.de.

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  • Falk S. Al-Omary: Sylke Gall

Bis zu 3.000 Euro steuerfrei für jeden Arbeitnehmer. Zwölf Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie:

Ab dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000,00 Euro gewähren. Mit der Inflationsausgleichsprämie als Teil
des dritten Entlastungspakets wird dies durch die Bundesregierung – wie schon bei der Corona-Prämie – erneut ermöglicht. ETL-Rechtsanwalt und Arbeitsrechtexperte Dr. Uwe P. Schlegel beantwortet nachfolgend die zwölf wichtigsten Fragen rund um diese Prämie.

1. Bis wann kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden?

Der Begünstigungszeitraum für die Inflationsausgleichsprämie ist bis zum 31.12.2024 befristet. Bis dahin sind Zahlungen des Arbeitgebers auf die Prämie möglich.

2. Zahlt der Staat einen Zuschuss zur Inflationsausgleichsprämie?

Strenggenommen: nein. Allerdings sind die Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Insofern „bezuschusst“ der Staat die Prämie
durchaus.

3. Muss die Inflationsausgleichsprämie in einer Summe gezahlt werden?

Nein, der Betrag von 3.000,00 Euro kann beliebig gestückelt, d. h. ohne weiteres in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden.

4. Steht Arbeitnehmern ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie zu?

Nein, das ist nicht der Fall. Es handelt sich in jedem Einzelfall um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie besteht grundsätzlich nicht. Das kann aber unter dem Gesichtspunkt des sog. Gleichbehandlungsgrundsatzes anders sein (siehe dazu nachfolgend Frage 5).

5. Muss der Arbeitgeber allen seinen Mitarbeitern die Inflationsausgleichsprämie in gleicher Höhe zahlen?

Nein, das muss der Arbeitgeber nicht. Lediglich im Rahmen des sog. Gleichbehandlungsgrundsatzes ist das anders. Das hat zur Folge, dass der Arbeitgeber aus sachlichem Grund eine unterschiedlich hohe Zahlung, ggf. bei einigen Arbeitnehmern auch gar keine Prämie zahlen darf. So kann der Arbeitgeber beispielsweise nach der Einkommenshöhe unterscheiden und nur Arbeitnehmern bis zu einem bestimmten Einkommen die Prämie gewähren, den anderen Arbeitnehmern hingegen nicht.

6. Wie sollte der Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung klarstellen, dass er die Inflationsausgleichsprämie zahlen möchte bzw. zahlt?

Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese Zahlung im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht, so zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis im Rahmen der Lohnabrechnung.

7. Kann die Inflationsausgleichsprämie auch an Auszubildende gezahlt werden?

Ja, das ist möglich.

8. Kann die Inflationsausgleichsprämie auch an geringfügig Beschäftigte (Minijobber), arbeitende Rentner und Werkstudenten gezahlt werden?

Ja, das ist möglich.

9. Kann die Inflationsausgleichsprämie auch als Sachleistung gewährt werden?

Ja, das wird man wahrscheinlich annehmen müssen. So kann der Arbeitsgeber dem Arbeitnehmer beispielsweise einen bzw. mehrere Warengutscheine bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.000,00 Euro zukommen lassen.

10. Darf die Inflationsausgleichsprämie an die Stelle einer anderen, durch den Arbeitgeber geschuldeten Leistung treten?

Nein, das darf unter keinen Umständen passieren. Die Zahlung muss als zusätzliche Leistung anzusehen sein und sollte in der Entgeltabrechnung (siehe dazu oben Frage 6) auch als solche bezeichnet werden. Die Prämie darf beispielsweise nicht an Stelle eines an sich geschuldeten Weihnachtsgeldes, 13. Gehalts oder eines Urlaubsgeldes gezahlt werden.

11. Was gilt mit Blick auf die vorherige Frage hinsichtlich von in der Vergangenheit durch den Arbeitgeber etwaig gewährten „freiwilligen“ Leistungen?

Jetzt wird es schwierig. Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie muss durch den Arbeitgeber „on top“ geleistet werden und darf – wie ausgeführt (siehe dazu Frage 10) – kein ohnehin geschuldetes Arbeitsentgelt ersetzen. Es ist also zu fragen, in welchem Umfang der Arbeitnehmer einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Gewährung einer bestimmten Zahlung besitzt. In diesem Zusammenhang ist auch an das arbeitsrechtlich bedeutsame Rechtsinstitut der betrieblichen Übung zu achten. Alles das, was Gegenstand einer betrieblichen Übung zugunsten des Arbeitnehmers geworden ist, kann nicht durch die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ersetzt werden. Hat ein Arbeitgeber beispielsweise ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag vorbehaltlos über viele Jahre hinweg ein 13. Gehalt gezahlt, kann die Inflationsausgleichsprämie nunmehr nicht an dessen Stelle treten. Gleiches gilt natürlich im Hinblick auf etwaig durch den Arbeitgeber gewährte Sachleistungen.

12. Wer kontrolliert eigentlich die ordnungsgemäße Gewährung der Inflationsausgleichsprämie?

Hier kommen zahlreiche Stellen in Betracht. Neben der Finanzverwaltung werden mit Sicherheit die Prüfer im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sozialversicherungsprüfungen genau hinschauen, insbesondere darauf, dass die Zahlung „on top“ gewährt wurde.

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  • pexels-karolina-grabowska-4386152: Foto von Karolina Grabowska: https://www.pexels.com/de-de/foto/schild-reich-verwischen-flagge-4386152/

L’Osteria wächst trotz Krise

Die italienische Markengastronomie L’Osteria wächst entgegen dem allgemeinen Branchentrend weiter und kann sich in einem margenschrumpfenden Umfeld behaupten. Im 3. Quartal konnte dabei systemweit ein Umsatz von 106 Millionen Euro erzielt werden, was einem Wachstum von 18 Prozent in Bezug auf das Vorjahr darstellt und einer Steigerung von 56 Prozent zum Vorkrisenjahr 2019. L‘Osteria kann daher weiterhin an seinen Wachstums- und Expansionsplänen festhalten und rüstet sich bereits für den Ausbau seiner Geschäftsaktivitäten in 2023.

Auch L’Osteria spürt in diesem Jahr den Margendruck bedingt durch erhöhte Energie- und Beschaffungspreise und kann dennoch auf einen ausgezeichneten Sommer und einen umsatzstarken Herbst blicken. Die systemweiten Erfolgszahlen werden dabei von einem nationalen Wachstum im dritten Quartal von 20 Prozent gestützt, während die internationalen Märkte immerhin ein Umsatzwachstum von 12 Prozent verzeichnen können. Insgesamt stimmen aber nicht nur die Umsatzsteigerungen zuversichtlich, auch die Gästezahlen sind weiterhin auf einem hohen Niveau und der Durchschnittsbon hat sich im dritten Quartal um 4 Prozent erhöht. Der positive Trend setzt sich auch im Oktober weiter fort. Mit 36 Millionen Euro Umsatz verzeichnete L’Osteria den drittstärksten Monat des Jahres. Damit konnte der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 23 Prozent und gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 sogar um 62 Prozent gesteigert werden.

Die aktuellen politischen Entwicklungen rund um die Planung bezüglich der Energiepreisbremse sowie Erleichterungen und Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger lassen L’Osteria darauf hoffen, dass das Konsumverhalten der Gäste weiterhin stabil bleibt, was mit Beginn der Ukraine-Krise nicht unbedingt erwartbar war. Dieser positive Trend soll als Fundament für die Wachstumsbestrebungen der Marke im kommenden Geschäftsjahr dienen. Dazu Mirko Silz, CEO der FR L’Osteria SE: „Wir und all unsere Partner:innen blicken positiv auf das bevorstehende Jahr 2023 und freuen uns im Allgemeinen auf die kommenden Jahre. Wir beweisen jeden Tag aufs Neue, dass das Konzept L’Osteria nach wie vor gut funktioniert und zeitgemäß ist. Damit heben wir uns entscheidend von den Entwicklungen des Marktes ab.“

Konkrete Zielsetzungen für das kommende Jahr sind die weitere Stärkung und der Ausbau der digitalen Guest Journey sowie der allgemeinen Gästezufriedenheit. Dabei wird ein besonderer Fokus auf den Launch eines Loyalisierungsprogramms für Gäste gelegt, das es möglich machen wird, Gäste individuell und nach ihren kulinarischen Vorlieben anzusprechen. Zudem dürfen sich die Gäste auf besondere Vorteile freuen, wenn sie ein Teil des Programms werden. Auch das Restaurantgeschäft, Take-away und Delivery sollen noch enger verzahnt werden, als sie es jetzt ohnehin schon sind, um den Gästen – egal, wie und wo sie L’Osteria erleben – das perfekte L’Osteria Erlebnis zu bieten. Dafür stellt L’Osteria schon in diesem Herbst die Weichen. So wurden nicht nur in den Restaurants weitere Mitarbeitende eingestellt, auch am Münchener Hauptsitz konnten viele neue Stellen besetzt werden. Die neuen Kolleginnen und Kollegen werden derzeitig darauf vorbereitet, die angestrebten, ehr-geizigen Ziele umzusetzen.

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  • 06_LOS_Mood: FR L'Osteria SE

Fotos gehören in die Cloud, nicht in die Hosentasche​

Mutig ist, wer seine Fotos nur auf dem Smartphone speichert – und riskiert, sie für immer zu verlieren. Besser ist die Cloud: Sie ist die sicherste, bequemste und günstigste Art, Dateien jeglicher Art zu speichern. Allerdings halten sich einige Cloud-Vorurteile hartnäckig. Webhoster STRATO räumt mit den sechs verbreitetsten auf.​

Hier ein Selfie, da ein Schnappschuss: Das Smartphone ist ständiger Begleiter und so tragen wir unser digitales Fotoalbum ununterbrochen mit uns herum. Sicher ist das für die Daten darauf aber nicht: Beschädigung, Verlust und Diebstahl drohen jederzeit. Klüger ist es vorzusorgen, idealerweise mit einer automatischen Sicherung in der Cloud. STRATO klärt über die sechs größten Vorurteile auf, die sich noch immer in den Köpfen vieler halten.

1. „Meine Fotos sind auf dem Handy oder dem PC sicherer“

Das ist leider falsch – tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall, denn Smartphone, Notebook und PC sind höchst anfällig. Nach einer Beschädigung der Festplatte oder einem Totalschaden sind die wertvollen Fotos und Videos oft nur mit hohem finanziellem Aufwand rekonstruierbar – wenn überhaupt. Und bei Verlust oder Diebstahl sind die persönlichen Erinnerungen garantiert für immer verloren. Hinter Cloud-Speichern stecken hingegen speziell auf Datensicherung ausgelegte Rechenzentren, deren Hardware diebstahlsicher und sogar vor Beschädigung durch Naturkatastrophen geschützt ist. Seriöse Anbieter speichern die Daten für maximale Sicherheit zudem mehrfach an unterschiedlichen Standorten, sodass ein Verlust kaum möglich ist.

2. „In der Cloud hat jeder Zugriff auf meine Fotos – sie sind ja im Internet“

Auch das ist nur teilweise korrekt. Es stimmt zwar, dass Nutzerinnen und Nutzer auf ihre Fotos über das Internet zugreifen, dennoch sind die Erinnerungen nicht für jeden frei verfügbar. Erstens verschlüsseln seriöse Cloud-Anbieter die Daten auch bei der Übertragung. Zweitens ist der persönliche Zugang immer Passwort-geschützt und drittens ist oft sogar eine zusätzliche Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig oder zumindest auf Wunsch aktivierbar. Dabei benötigen die Nutzerinnen und Nutzer neben den Zugangsdaten etwa ein Smartphone, das beim Provider registriert ist und sie eindeutig als zugriffsberechtigt ausweist. Dieses hochsichere Verfahren kommt auch beim Online-Banking für den Zugriff auf das eigene Konto zum Einsatz.

3. „Cloud-Anbieter können mit meinen Fotos machen, was sie wollen“

Cloud ist nicht gleich Cloud und Anbieter ist nicht gleich Anbieter. Nutzerinnen und Nutzer sollten daher darauf achten, dass ihr Cloud-Anbieter seinen Sitz in Deutschland hat und auch die Server dort stehen. Hierzulande gibt es deutlich strengere Datenschutzgesetze als in den USA, nach deren Recht die bekannten Riesen ihre Nutzungsbedingungen ausrichten.

4. „Ich kann nur die hauseigenen Cloud-Speicher des Geräts nutzen“

Native Cloud-Services wie etwa Microsoft OneDrive unter Windows, Google Drive unter Android oder iCloud unter iOS sind praktisch, keine Frage. Dadurch, dass sie bereits vorinstalliert sind, entsteht der Eindruck, es gäbe keine Alternativen. Das ist falsch. Grundsätzlich können Nutzerinnen und Nutzer ihren Cloud-Speicher frei wählen. Viele Anbieter stellen für die gängigsten Betriebssysteme Apps bereit, die oft sogar besser als die nativen Services funktionieren. Außerdem ist der kostenlose Speicher der vorinstallierten Cloud immer sehr begrenzt.

5. „Einmal gewählt, bin ich von meinem Cloud-Anbieter abhängig“

Kein seriöser Anbieter erpresst seine Nutzerinnen und Nutzer. Einige bieten sogar einen Service an, um den Umzug von Daten von Cloud A auf Cloud B so einfach wie möglich zu gestalten. Oft birgt der Umzug zu einem anderen Anbieter Vorteile, etwa mehr Speicherplatz, weniger Kosten oder zusätzliche Sicherheit.

6. „Sicherheit kostet extra“

Die teils fragwürdigen Angebote bei einigen Hostern erwecken mitunter den Eindruck, Sicherheit sei eine Extraleistung. Bei seriösen Cloud-Dienstleistern ist höchste Sicherheit aber der Standard. Wer Hilfe bei der Wahl benötigt, kann auf Berichte von einschlägigen Vergleichsportalen zurückgreifen. In der Regel belegen die Tests, dass deutsche Anbieter bei deutlich mehr Sicherheit ähnlich günstige Preise wie die Konkurrenz aus den USA, China oder anderen Ländern aufrufen.

„Viele Vorurteile gegenüber der Cloud als Speicher für Fotos und Videos beruhen auf Unwissen“, erklärt Christian Schneider, Senior Vice President Product Management bei STRATO. „ Beim Datenschutz sollte man nicht allen Anbietern blind vertrauen. Mit einem deutschen Cloud-Anbieter, dessen Rechenzentren auch hierzulande stehen, sind private Dateien sicherer gespeichert als auf den eigenen Geräten.“

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  • pexels-askar-abayev-5638701: Foto von Askar Abayev: https://www.pexels.com/de-de/foto/nicht-erkennbare-person-die-foto-des-familienessens-auf-smartphone-nimmt-5638701/

Fakes am deutschen Markt: So groß ist die Belastung 2022

Wenn die Tage wieder länger werden, kommen Fälscher in Fahrt: In den Monaten September, Oktober und November steigen die Rechtsstreitigkeiten zum Thema Fälschung um 60 Prozent an. Doch wie stark sind Brands und Produkte made in Germany davon betroffen?

Der Anbieter der Anti-Piracy-Software Sentryc befragte in einer qualitativen Umfrage 547 Entscheidungstragende nach ihrer aktuellen Fälschungssituation. 112 von ihnen, also 20,48 Prozent, waren in den letzten fünf Jahren direkt von Produkt- und/oder Markenpiraterie betroffen und qualifizierten sich so für die weitere Erhebung. An der Studie nahmen besonders viele Expert:innen der IT-, Software- oder Hardware-Branche teil, doch auch Vertreter:innen aus Baugewerbe, Industrie, Automobilindustrie und Finanzdienstleistungen gaben Aufschluss über ihr berechtigtes Interesse an der Bekämpfung von Fälschungen. Abgesehen vom leicht größeren Anteil von B2C-Unternehmen in dieser Umfrage, eint sämtliche Teilnehmende ihr Online-Produktvertrieb: Alle Unternehmen bieten ihre Artikel auf digitalem Weg zum Verkauf an.

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • Die Umfrageteilnehmenden bewerten die Gefahr durch Plagiate für die deutsche Wirtschaft mit 4,96 und für die eigene Branche mit 4,66 auf einer Skala von 1 bis 6.
  • Nur 37,5 Prozent sichern ihre Marken und Produkte in China, dabei findet 55,4 Prozent des Vertriebs der Plagiate in China statt.
  • 44,6 Prozent der Befragten finden die meisten Fakes im direkten Wettbewerb.
    Der jährliche Schaden durch Fälschungen liegt bei den befragten Unternehmen zwischen 1 Million bis 50 Millionen Euro.
  • 65,2 Prozent bestätigen, dass bereits Kopien ihrer Produkte im Umlauf waren, von denen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Nutzende ausging. Knapp 40 Prozent entdeckten Fälschungen, deren Erzeugung oder Vertrieb eine Gefahr für die Umwelt darstellt.
  • Den größten Teil der gefundenen Fakes entdecken Unternehmen durch aktiven Einsatz von Markenschutz-Software.

Viele Betroffene

Die Dringlichkeit, aktiv gegen Fakes vorzugehen, zeigt die Schädigung der Umfrageteilnehmenden: 20,48 Prozent aller befragten Personen waren mit ihren Unternehmen in den letzten fünf Jahren von Produkt- und/oder Markenpiraterie betroffen. Die Mehrfachantworten der Antwortenden zeigen die Situation der Betroffenen. So berichten 54,5 Prozent von Markenpiraterie, 47,3 Prozent von unlauterem Nachbau und 46,4 Prozent von Patentverletzungen. Alle weiteren Ergebnisse beziehen sich auf diese von Produktpiraterie betroffene Personen- und Unternehmensgruppe.

50 Prozent der Kriminellen kopierten in den vorliegenden Fällen das äußere Erscheinungsbild, 43,75 Prozent Komponenten und 40,18 Prozent das gesamte Produkt. Doch auch Ersatzteile mit 31,25 Prozent und Werbematerialien mit 26,79 Prozent gehören zu den Plagiatoren-Favoriten. Selbst Verpackungen sind mit 21,43 Prozent vor Nachahmung nicht gefeit.

Rechte schützen

81 Prozent der Befragten gaben an, über Markenrechte zu verfügen – ein durchaus großer Teil, der somit die grundlegenden Rechte zum Schutz der Brand zur Abgrenzung von der Konkurrenz innehat. 72 Prozent besitzen Patentrechte, die vor allem technische Erfindungen wie innovative Produkte oder Verfahren unter Schutz stellen. Auf diese Weise entsteht ein zeitlich und räumlich limitiertes Nutzungsmonopol. Weniger als die Hälfte halten Rechte zum unlauteren Nachbau, die den wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz betreffen und als Ergänzung die Schutzleistung einer Markeneintragung verstärken. Noch weniger der Befragten halten Lizenzen für Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster oder sonstige Rechte wie Urheberrechte.

Regional oder international?

93,8 Prozent der Befragten meldeten ihre Schutzrechte in Europa an. Ein naheliegender Schritt, um die hier ansässige Kundschaft und das eigene Image zu schützen, besonders, da 61,6 Prozent der Plagiate in Europa vertrieben werden. Doch arbeiten die meisten Plagiatoren im Ausland. 49,1 Prozent der Befragten sichern ihre Rechte in den USA. Erst auf Platz drei mit 37,5 Prozent sichern deutsche Unternehmen ihre Marken und Produkte in China vor unlauterer Kopie. Dabei stammt immer noch der größte Teil aller Fakes aus dem Land der aufgehenden Sonne. Und auch der Vertrieb der Plagiate findet laut Befragung in 55,4 Prozent der Fälle in China statt.

25,9 Prozent fürchten in Südamerika um ihre Wettbewerbsfähigkeit, 20,5 Prozent in Australien. Unter 20 Prozent liegen Anmeldungen in Afrika, Russland sowie in den restlichen asiatischen Ländern. Übrigens: Die Türkei spielt ebenfalls weit oben in der Plagiatoren-Liga – das Land zählt allerdings nicht zum Geltungsbereich der EUIPO, des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum, weshalb EU-Rechte hier nicht greifen.

Zuständig für Brand Protection und Produktschutz

Für 54,5 Prozent der Entscheider und Entscheiderinnen zahlt die Marke und ihr Image am meisten auf den Unternehmenserfolg ein – umso höher die Angst vor Missbrauch mit wirtschaftlichen Folgen: Auf einer Skala von 1 bis 6 bewerten die Befragten die grundsätzliche Gefahr durch Plagiate für die deutsche Wirtschaft mit einer Punktzahl von 4,96. Die Gefahr für die eigene Branche stufen sie auf 4,66 ein.

67 Prozent sehen eine Zunahme der Schädigungen durch Fälschungen in der eigenen Branche seit Beginn der Coronapandemie im März 2020. Nur die Hälfte der Befragten bewerten die Effektivität der derzeitigen Gesetze und Bestimmungen in Deutschland und der EU zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie als ausreichend.

In 23 Prozent der Fälle kümmert sich das General Management um das Thema Fälschungen und Brand Protection, in 18 Prozent sind die Legal-Abteilungen zuständig. Große Unternehmen verfügen über eine eigene Brand Protection Unit. In dieser Umfrage übernahmen 11,6 Prozent diese Zuständigkeit.

Wer steckt hinter den Plagiaten?

44,6 Prozent gaben an, dass die meisten Plagiate aus dem direkten Wettbewerb stammen. Der Innovationsdruck scheint Marktkonkurrenten zu unethischen Mitteln zu treiben. Den zweiten Platz nehmen Underground Factories mit 31,3 Prozent ein. Im Business-Bereich plagiieren auch Kunden ihre benötigte Ware – 36,8 Prozent aller gefragten Unternehmen gaben an, ihre Abnehmerschaft als Produktpiraten identifiziert zu haben.

Schaden

Der durch Fälschungen verursachte Schaden fällt in den meisten Fällen äußerst hoch aus: 24,1 Prozent geben an, einen jährlichen Schaden von 1 Million bis 50 Millionen Euro zu verbuchen. 23,2 Prozent nannten einen Schaden von 500.000 bis 1 Million pro Jahr und 21,4 Prozent der Befragten rechnen aktuell mit 100.000 bis 500.000 Euro Verlust durch Fakes.

Neben den wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen sorgen sich 60,7 Prozent der Betroffenen um die Gefahren für Konsumierende. 65,2 Prozent bestätigen, dass bereits Kopien ihrer Produkte im Umlauf waren, von denen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für Nutzende ausging. Knapp 40 Prozent geben außerdem an, Fälschungen entdeckt zu haben, deren Erzeugung oder Vertrieb eine Gefahr für die Umwelt darstellt.

Online als Hauptumschlagpunkt

Die Teilnehmenden gaben an, dass der größte Teil des Fake-Vertriebs auf Onlinemarktplätzen stattfindet. Auch wilde Websites, also weder zu einem Markplatz noch zu einem Unternehmen gehörende Onlineshops, arten zum Problem aus und belegen den zweiten Platz. Social Media verschaffen vielen Plagiatoren mittlerweile ebenfalls einen großen Absatzmarkt.

33,9 Prozent der Fakes und damit den größten Teil der gefundenen Fälschungen entdecken Unternehmen durch aktiven Einsatz von Markenschutz-Software. Dicht gefolgt von der aufwendigen manuellen Recherche mit 29,5 Prozent, die in über 75 Prozent interne Mitarbeitende durchführen. Allerdings werden immer noch 25 Prozent der unlauteren Kopien zufällig von Kundinnen und Kunden gefunden, die dem Unternehmen Bescheid geben. Ein zu hoher Anteil, der ebenfalls zu Reputationsverlust führt.

Fazit

Über 10 Prozent der Betroffenen gehen trotz horrenden Verlusten durch Fälschungen noch nicht aktiv gegen diese vor. Als häufigsten Grund für das Nicht-aktiv-Werden geben die Befragten den hohen Aufwand an. Sie geben den Großteil der Plagiatsfälle an die eigene Rechtsabteilung weiter oder erstatten Strafanzeige, doch dann ist die Kopie bereits lange auf dem Markt. Dennoch: 61,5 Prozent gingen in der Vergangenheit gar nicht gegen Kopien und Produktpiraten vor – heute treten über 88 Prozent für ihre Rechte ein. Die Ergebnisse der Studie zeigen ein gewaltiges Umdenken in den Leitungen deutscher Unternehmen, sowohl in der Überprüfung der Marktsituation, in der Nachverfolgung und in der Durchsetzung der Produkt- und Markenrechte. Produktfälschungen und Brand Abuse rücken deutlicher in den Fokus, was Wirtschaftlichkeit und Verantwortung angeht – den Kunden, der Gesellschaft und der Umwelt gegenüber.

Bildquellen

  • Sentryc Marktforschung 2022: Sentryc

Wenn Green Farming auf Green Cleaning trifft

Nachhaltigkeit pur hat sich der neue REWE-Markt in Wiesbaden-Erbenheim auf die Fahnen geschrieben und damit als „Green-Farming-Supermarkt der Zukunft“ bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Auf dem Dach werden pro Jahr 20.000 Buntbarsche in Bassins gezüchtet und mit den Ausscheidungen der Fische wird die Erde für Basilikumpflanzen gedüngt, die im integrierten Gewächshaus wachsen. Pro Woche sind das 18.000 Töpfe an frischem Basilikum, die nicht nur im eigenen Markt, sondern auch in 480 REWE-Märkten der Region verkauft werden, plastikfrei verpackt. Da ist es nur logisch, dass im Supermarkt der Zukunft auch besonders nachhaltig gereinigt wird. Ohne Chemie, sondern mit der vollen Kraft von Trockendampf. Frei nach dem Motto „Green Farming meets Green Cleaning“ setzen Marktleiter Stefan Zizek und sein Team auf ein Dampfsaugsystem vom Typ Blue-Evolution S+ des führenden Anbieters beam GmbH aus Altenstadt in Bayern.

„Ich habe das System bei einem Kollegen von mir gesehen und fand es auf Anhieb toll. Es bietet in allen Bereichen einen riesigen Mehrwert und allein in den Kühl- und Tiefkühlräumen ist das Gerät von sehr großem Nutzen“, erklärt Stefan Zizek.

Gerade die Reinigung von Kühl- und Tiefkühlflächen stellt die Inhaber von Supermärkten bekanntlich vor große Herausforderungen, weil eine Reinigung mit Wasser aufgrund der Vereisungsgefahr ausscheidet oder mit erheblichem Zeitverlust verbunden ist. „Wir hatten bisher eine Lösung mit Trockeneis, doch insgesamt war uns der Zeitaufwand bei dieser Reinigungslösung zu hoch. Durch die Arbeit mit Trockendampf können wir diesen Aufwand erheblich reduzieren. Wir können jetzt in der gekühlten Zelle reinigen, ohne Kälteverlust, ohne Zeitverlust und ohne Vereisungsgefahr. Das ist genial für uns, denn die Zeitersparnis ist wirklich riesig“, so der Marktleiter.

Keine Vereisungsgefahr

Möglich macht dies zum einen die Arbeit mit Trockendampf, der bis zu 180 Grad heiß wird und mit 10,0 bar Druck arbeitet. Zum anderen dampfen und saugen die Dampfsaugsysteme von beam in einem Arbeitsgang. Das bedeutet: Der gelöste Schmutz und sämtliche Feuchtigkeit werden sofort wieder aufgesaugt, so dass die gereinigten Flächen nicht nur sauber, sondern auch komplett trocken sind. „Da kann absolut nichts vereisen“, sagt Marco Wiedemann, der die beam GmbH gemeinsam mit seinem Vater als geschäftsführender Gesellschafter leitet.

Nicht nur scheinbar, sondern wirklich sauber

Im Hygienelevel sieht Stefan Zizek seinen Green-Farming-Supermarkt mehr als vorzeigbar. „Bei der Reinigung mit Chemie hat man immer auch das Problem von möglichen Rückständen durch die Reinigungsmittel. Beim Beamen fällt das komplett weg. Die Flächen sind nicht nur rückstandslos sauber, sondern außerdem gleich wieder trocken. Wer das einmal erlebt hat, will nicht mehr anders reinigen“, ist der Supermarktleiter überzeugt.

Auch die Fakten sprechen für sich: Die Geräte der Blue-Evolution-Serie von beam sind HACCP-zertifiziert. Sie entsprechen damit dem hohen internationalen Standard für eine wirksame Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und sind für den Einsatz in der Lebensmittelindustrie und in der Medizintechnik empfohlen. Dank sehr guter Ergebnisse beim so genannten 4-Felder-Test sind die Dampfsaugsysteme auch nach der EN-Norm 16615 zertifiziert. Mit einer von einem unabhängigen Prüflabor nachgewiesenen Keimreduzierung von 2,89 log-Stufen beseitigen die Geräte der Blue-Evolution-Reihe bis zu 99,9% der Keime. Als Besonderheit warten die Geräte von beam mit UVC-Licht im Wasserfilter auf. Auch hier werden Keime und Bakterien abgetötet.

Ein Gerät für alle Fälle

Kein Wunder, dass der Blue-Evolution S+ von beam fast überall im neuen Green-Farming Supermarkt von REWE zum Einsatz kommt: auf allen Bodenflächen, in den Kühl- und Tiefkühlzellen, in den Regalen und an den Ablaufrillen der MoPro-Abteilung, aber auch an der Fleisch-, Wurst- und Käsetheke oder an den Pfandautomaten. „Auch für die Schnippelküche sind die Geräte hervorragend geeignet. Denn gerade dort, wo mit frischen Lebensmitteln gearbeitet wird, möchte man ja möglichst keine Chemie einsetzen“, so Robert Wiedemann, ebenfalls Geschäftsführer der beam GmbH.

Dass Stefan Zizek und sein Team auf die Dampfsaugsysteme des Familienunternehmens
aus Altenstadt in Bayern setzen, ist für Marco und Robert Wiedemann eine ganz besondere Auszeichnung. „Denn durch das große öffentliche Interesse am Supermarkt der Zukunft rückt auch unser Green-Cleaning-Ansatz für die nachhaltige chemielose Reinigung der Zukunft immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit“, so Robert Wiedemann.

Der nachhaltige Green-Cleaning-Ansatz

Die ökologische Reinigung mit Trockendampf unter Verzicht auf Chemie gilt längst als die nachhaltigste Form der Reinigung schlechthin, da keine Tenside die Umwelt belasten und natürlich kein Energieaufwand und CO2-Ausstoß für die Produktion, den Transport und die Entsorgung von Chemikalien nötig ist. Mit ihrem stark reduzierten Wasserverbrauch von nur zwei Litern für mindestens 75 m2 Fläche leisten die Dampfsaugsysteme aus Altenstadt außerdem einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die Wasserknappheit. Im Vergleich zum herkömmlichen Reinigen reduziert sich der Wasserverbrauch um über 90 Prozent.

Über den REWE Green-Farming Supermarkt

Für REWE steht die Zukunft des Supermarkts unter dem Stern des „Green Farming“: Mit dem Pilotmarkt in Wiesbaden-Erbenheim leitet REWE eine neue Generation grüner Märkte ein. Im Fokus der Green-Farming-Initiative stehen zentrale Prinzipien der Nachhaltigkeit: Regionalität, Umweltfreundlichkeit und der Weg hin zur Kreislaufwirtschaft.

Im Green-Farming-Markt in Wiesbaden sind rund 1.100 m3 heimisches Nadelholz verbaut. Das Holz bindet rund 700 Tonnen CO2 und ist in etwa 30 Jahren in der Natur nachgewachsen. Insgesamt 42 Holzstützen tragen den Green-Farming-Markt und sein besonderes Highlight, welches die verschiedenen Nachhaltigkeitsaspekte perfekt vereint: Auf dem Dach befindet sich ein Gewächshaus, in dem sowohl Basilikumpflanzen angebaut als auch Barsche gezüchtet werden. Beides wird direkt vor Ort für den Verkauf vorbereitet und im Markt und der Region zum Kauf angeboten. Der Clou: Die Produktion beider Waren bildet ein eigenes kleines Kreislaufsystem. Mit den Ausscheidungen der Fische werden die Basilikumpflanzen gedüngt. Diese wiederum reinigen das Wasser aus den Fischbecken, sodass es zu den Barschen zurückfließen kann. Durch diese erneute Nutzung des Wassers wird bei der Lebensmittelproduktion bis zu 90 Prozent weniger Wasser verbraucht als
bei herkömmlichen Landwirtschaftsmodellen. Für diese nachhaltige Kombination aus grünem Supermarkt und Dachfarm wurde der Pilotmarkt vom Handelsverband Deutschland e.V. sogar mit dem renommierten Handelsimmobilienpreis „Store of the Year“ gewürdigt.

Auch über das Marktgebäude hinaus wurde bei der Planung der Anlage auf ein Plus an Umweltfreundlichkeit gebaut: Rund um den Supermarkt befindet sich eine ringförmige Parkplatzanlage, die genauso viele Parkplätze generiert wie ein konventioneller reihenförmiger Parkplatz. Der Unterschied: Durch die ringförmige Anordnung werden 1000 m2 versiegelte Bodenfläche gespart und lassen Raum für naturnahe und insektenfreundliche Begrünung.

Aktuelle Informationen im Internet unter www.beam.de.

Bildquellen

  • Beam Dampfsauger im REWE in Wiesbaden: Lukas Schulze | beam GmbH