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Bei der geplanten Zulassung von Elektrotretrollern oder E-Scootern für den Straßenverkehr ist die Meinung in Deutschland gespalten: Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstitus Civey im Auftrag von TÜV Rheinland vom April 2019 zeigt, dass fast 37 Prozent der Menschen in Deutschland die geplane Zulassung der Elektroroller eher positiv sehen. Negativ bewerten die Regelungen dagegen knapp 43 Prozent, gut 20 Prozent sind in der Frage unentschieden.

Verschiedene Fahrzeugklassen bei E-Scootern

Vorgesehen ist, die E-Roller in zwei Fahrzeugklassen für die Nutzung im öffentlichen Straßenraum zuzulassen: Roller mit einer maximalen Geschwindigkeit von 12 Stundenkilometern sowie schnellere Roller bis Tempo 20. Dabei soll zunächst eher wenig geregelt werden. Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich, das Mindestalter für die Fahrer beträgt 12 beziehungsweise bei den schnelleren Scootern 14 Jahre. Für die technische Ausstattung des Rollers beispielsweise mit Lichtanlage, Bremsen und Klingeln gelten ebenfalls klare Vorgaben. Insgesamt werden die E-Scooter bei der Benutzung voraussichtlich ähnlich wie Fahrräder behandelt: Sie fahren auf dem Radweg und dort, wo keiner vorhanden ist, auf der Straße.

Die „Elektrokleinstfahrzeuge“ können nicht nur jede Menge Spaß machen, sondern vor allem in Städten auch dazu beitragen, neue Formen der Mobilität zu entwickeln. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer betont: „Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Roller haben ein enormes Zukunftspotenzial.“ Tatsächlich sind die leichten und kleinen Fahrzeuge beispielsweise bequem in Bus und Bahn zu transportieren.

Gegenseitige Rücksichtnahme im Stadtverkehr sehr wichtig

Thorsten Rechtien, Kfz-Experte von TÜV Rheinland, ergänzt: „Bei der Benutzung von E-Scootern darf die Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir, beim Rollerfahren immer einen Helm zu tragen.“ Der Grund: 20 km/h ist ein relativ hohes Tempo für ein kleines Gefährt, wenn der E-Scooter auf der Straße oder dem Radweg mitschwimmt.

Der Fachmann erinnert darüber hinaus nochmals generell an den ersten Paragraphen der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Dies gelte eben auch unabhängig vom Alter des Fahrers und unabhängig vom jeweiligen Fahrzeug, so Rechtien. Sein Tipp: „Sinnvoll ist es in jedem Fall, den Umgang mit dem E-Scooter in einem geschützen Raum zu üben. Ziel ist es, den Elektroroller auch in unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu können.“

(ots)

Bildquellen

  • Geplante Zulassung von E-Scootern in Deutschland: obs/TÜV Rheinland AG
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